Deutsche Rentenversicherung - Wechsel in anderes Bundesland bzw. Kommunalverwaltung
#1

Hallo zusammen,

ich hoffe auf Euren Rat! =)

Sachverhalt:

Ich arbeite als Inspektor auf Probe bei einer Deutschen Rentenversicherung. Da ich erst später zu dem Laden gekommen bin, bin ich bereits 28 Jahre. Aus persönlichen Gründen habe ich vor, dass Bundesland zu wechseln. Entweder nach Baden-Württemberg, oder nach Rheinland-Pfalz.

Nun ist ein Wechsel von einer Rentenversicherung zur anderen Rentenversicherung "grundsätzlich" kein Problem.

Da ich aber durch die "Blumen" gesagt bekommen habe, das die eine Krähe der anderen kein Auge aushackt bin ich mir unschlüssig, ob ich es wagen soll, eine Bewerbung an die beiden Träger zu schicken. ( Die Träger der Rentenversicherung, zumindest im Süden, suchen z.Zt. fast alle händeringend nach Beamten im gehobenen Dienst mit Schwerpunkt: Rentenversicherungsrecht )

Nun meine Fragen:

1.) In meinem jetzigen Bundesland gibt es eine Verbeamtung auf Lebzeit, erst nach drei Jahren Probezeit, unabhängig von der Altersgrenze. ( In manchen Bundesländern gibt es ja die magische Grenze von 27 Jahren ).

In Baden-Württemberg gibt es ja diese Begrenzung auf das 27 Lebensjahre.

Würde ich dann, falls eine Übernahme in ein Beamtenverhältnis erfolgt, dann direkt auf Lebzeit verbeamtet, oder kann ich meine bereits abgeleistete Probezeit "übernehmen" und dann beim anderen Rentenversicherungsträger anrechnen lassen?

2.) Was haltet Ihr aus "taktischen" Gründen davon, sich bereits in der Probezeit zu bewerben? Lieber in den sauren Apfel beissen und warten bis man auf Lebzeit ist?

Hintergrund: Wir ( meine Frau und ich ) haben in BaWü ein Haus geerbt. Eine Instandsetzung dort wäre lukrativer, als ein Neubau hier. Nun steht aber die weite Entfernung von meinem jetzigen Dienstherr bis zu dem Haus einem Einzug entgegen.

3.) Hat jemand von Euch Erfahrungen ob man realistische Chancen hat von einem Rentenversicherungsträger des Bundeslandes X in eine Kommunalverwaltung ( z.B. in eine Beratungsstelle für Sozialversicherungsangelegenheiten ) des Bundeslandes Y zu wechseln. Oder sind da eher die Unterschiede im Studium zu groß? ( Unterschiedliches Landesrecht, Dienstrecht, etc.? )

Viele Grüße und Danke für Eure Antworten!!!
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