Dauerhaft höherwertige Tätigkeiten
#1

Hallo,

am 01.01.19 habe ich (EG 6) intern auf eine EG 8 Stelle gewechselt.
Nun soll ich erst ab 01.07. in die EG 8 höhergruppiert werden.
Im § 14 (3) TVöD wird die Zulage für vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeiten geregelt.
Wie ist das bei dauerhafter Übertragung? Würde mir bis zur Höhergruppierung auch eine Zulage zustehen?

Vielen Dank für Eure Antworten.
Grüße
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#2

Sind denn schon jetzt Tätigkeiten, die insgesamt E8 sind, übertragen wurden? Dann bliebe noch die Frage ob dauerhaft oder vorübergehend.
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#3

Ich übe die Tätigkeiten seit 01.01. aus und das auch dauerhaft. Meine Kollegin, die diese Stelle hatte ist in Rente und ich habe die Stelle übertragen bekommen.
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#4

Dann bist du zum 1.1. höherzugruppieren. Warum soll die Höhergruppierung zum 1.7. erfolgen?
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#5

Bewährungszeit wurde mir gesagt.
Wie kann ich jetzt vorgehen?
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#6

Die Aufgaben sind unstrittig vollständig übertragen?

Schriftliches Einforderung der Bezahlung nach E8 hilfsweise Zulage nach § 14 TVöD.
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#7

Ja, ich mache alles was vorher meine Kollegin gemacht hat.
Vielen Dank für Deine Hilfe.
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