Datenschutz im Krankenhaus und weitere Fragen
#1

Hallo !!!

zunächst möchte ich mich entschuldigen, dass es ein wohl etwas längerer Text wird...

Ich arbeite in einen Hotel also Allrounder, sprich ich kümmer mich um die Gartenpflege, kleinere Reparaturen, ich begrüsse die angereisten Gäste und zeige ihnen ihr Zimmer.


Die Nacht von Freitag auf Samstag bekam ich immer schlechter Luft und hatte tierische Brustschmerzen. Kurz gesagt ging es ins Samstag morgen per RTW ibs KKH mit mir..

Nach Blutabnahme und EKG wurde ein Herzinfarkt ausgeschlossen ,doch leichte Brustschmerzen und schweres Luft holen ist geblieben . Aber mein Zustand hatte sich so gebessert, dass ich nach 8 std kkh entlassen wurden bin und eine Krankschreibung bis Sonntag bekam und mich am Montag morgen an meinen Hausarzt wenden sollte ...


Meine Eltern holten mich ab und brachten für mich auch die Krankmeldung vom Krankenhaus zu meinem AG . Wobei meine Eltern sagten, dass ich bei ihnen wäre und dort auch übernachte weil sie sich Sorgen machten .
Am Sonntag kam mein AG zu meinen Eltern und behaupteten, dass sie im Kkh angrufen hätten und dass nichts bei mir wäre .

Erste Frage ...
Darf der Arbeitgeber im kkh anrufen ?? Bzw darf das KKh Informationen an meinen AG geben ??? Oder unterliegt das dem Datenschutz ?

Nun bin ich wieder zuhause ( das problem ist wo ich arbeite wohne ich auch, heißt AG=Vermieter)

Nun klingelt das Telefon ..aber da ich schwer sprechen kann wegen meiner Luft gehe ich nicht ans Telefon ..die Nummer ist von meinen AG ... die wissen aber das ich schwer Luft bekomme

2 Frage ...
..bin ich verpflichtet ans Telefon zu gehen ????


Ich befürchte aber auch, dass ich bald eine Kündigung für Wohnung und Arbeit erhalten werde ...

3 Frage ...

Darf er mich im Krankheitsfall kündigen ??


Bin ehrlich hätte nichts gegen die Kündigung weil das nachstellen bei meinen Eltern und der Kontrollwahn im Moment sogar meine Psyche angreift und das ganz klar auch wieder auf meinen körperlichen Zustand auswirkt


Ich bedanke mich im voraus für die Antworten
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#2

Hallo,

das Krankenhaus darf ohne Deine Zustimmung keine Informationen über Deine Behandlung, Krankheit oder Krankschreibung an Deinen Arbeitgeber herausgeben. Diese Daten unterliegen ganz klar dem Datenschutz.

Dafür gibt es verschiedene Gesetze, in NRW z.B das Gesundheitsdatenschutzgesetz, das Datenschutzgesetz und § 203 Strafgesetzbuch.

Bzgl. der anderen Fragen wendest Du Dich am besten an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht. In diesem Forum geht es hauptsächlich um Fragen rund um den Öffentlichen Dienst, zu dem Du ja vermutlich nicht gehörst, oder ?

Viele Grüße

Sascha

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#3

Moin,

so ganz kann ich die Geschichte nicht glauben. Ärzte halten sich nach meinen Erfahrungen für gewöhnlich an die gesetzliche Schweigepflicht. Praktisch handelte es sich zudem nach der Schilderung um eine Behandlung in der Notaufnahme. Ein (vermutlich anderer) Arzt wird weder für telefonische Auskünfte zur Verfügung stehen, noch die über die Unterlagen am Arbeitsplatz verfügen, um die Frage beantworten zu können. Wenn das behauptet worden ist, dann mutmaßlich ohne Grund.

Die weiteren Fragen können aus dem geschilderten Sachverhalt heraus nicht beantwortet werden. Dazu müsste man Einzelheiten wie den Vertragswortlaut, den Status (Probezeit), bisheriger Verlauf des Arbeitsverhältnisses, Größe des Arbeitsgebers, Tarifwerk u.w. kennen (vielleicht nicht alles, aber bestimmt in Teilen). Wie der Sascha schon schreibt: Ein Forumseintrag ersetzt im Zweifel nicht den Gang zum Fachanwalt.

Grüße
1887
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#4

Kann es sein, dass der Arbeitgeber überhaupt nicht im Krankenhaus angerufen hat, sondern dies nur so vorgab, um Deine Reaktion zu testen ?

Mir ist übrigens ein Fall bekannt, in welchem sich ein Chef gegenüber dem Krankenhauspersonal als enger Angehöriger ausgab. Die "Fangfragen" des Personals (um Identität zu prüfen) beantwortete dieser Mann natürlich alle richtig - er hatte ja auch sämtliche persönliche Daten seines Mitarbeiters. In der Annahme, es handele sich tatsächlich um einen nahen Angehörigen, gab man ihm dann sämtliche Auskünfte.

Gruß

Herbert
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#5

Ich kann mir auch sehr schlecht vorstellen, dass jemand aus dem Krankenhaus was gesagt hat.

Ich vermute eher mal ein Bluff deines AG, damit du irgendwas unterschreibst, um dich loszuwerden. Also Vorsicht; Augen und Ohren auf. Muss nicht sein, kann aber sein...
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#6

Danke erst mal für die Antworten.

Das mit dem Krankenhaus kann ich mir auch nicht vorstellen ... ABER WIE GEFRAGT weiß ich nicht, ob ein Arbeitgeber solche infos bekommen darf .

Ob der AG wirklich angerufen hat weiß ich nicht, denn selbst denke ich, würde er nur die Aussage bekommen, ob ich im KKh bin und welche Station, aber nicht um was sich das handelt .

Aber sollte das KKh die Infos doch herausgegeben haben, kann ich es eh nicht beweisen ... Das schlimme finde ich eher, dass ich und meine Eltern als Lügner dargestellt werden ( kann gar nicht wiedergeben, was auf dem Hof meiner Eltern abgegangen ist ,da schlucke ich noch immer und bin sprachlos).

Zum anderen wurden mir jetzt sämtliche Schlüssel von meinen AG abgenommen die mit meiner Arbeitsstelle zu tun hat ..angeblich weil sie eine Vertretung haben , da ich aber auch hier wohne habe ich bis jetzt keine Vertretung gesehen die meinen Job übernommen hat ....
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#7

Ich war in der Notaufnahme nun will der AG wissen in welchem und hat nach einem Arztbrief gefragt...darf er das ?
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#8

Fragen mag er dürfen. Den Arztbrief wirst du grundsätzlich nicht zur Verfügung stellen müssen.

Soweit es in der Arbeitszeit war ist ggf. ein geeigneter Nachweis über den Besuch der Notaufnahme nötig. (Soweit nicht Arbeitsunfähigkeit vorlag. Dann ist diese ggf. zu melden und soweit nötig nachzuweisen.)
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