Dürfen Kinder alleine "Wohnen"
#1

Guten Morgen,
ich habe eine Frage zur Wohnsituation meines Exmannes.
Unsere beiden Töchter 11 und 9 leben bei ihm, bisher hat dies auch immer ganz gut geklappt. Nach mir war er nochmal verheiratet und hat ebenfalls 2 Kinder aus dieser Ehe. Nach der Trennung von dieser kam er mit seiner jetzigen Lebensgefährtin zusammen die selbst 2 Kinder (ich glaube 7 und 4) mit in die Beziehung brachte.
Da die Wohnung in der er mit 4 (+2 im Wechselmodell) Kindern lebt zu klein ist, hat er jetzt eine weitere Wohnung im gleichen Haus gemietet.
Im der Oberen Wohnung sollen unsere beiden Tochter, sowie die beiden Kinder seiner jetzigen Lebensgefährtin Wohnen. Unten wird er mit ihr und den beiden Kindern (wenn sie da sind) aus seiner zweiten Ehe wohnen.

Laut Aussage meiner älteren Tochter möchte ihr Vater Videokameras in der oberen Wohnung und im Treppenhaus installieren und die Kinder so besser "beaufsichtigen" zu können.

Ist das was er vorhat, also die Kinder oben alleine Wohnen zu lassen überhaupt rechtskräftig? Ich mache mir da einfach ein bisschen Sorgen, zumal meine Töchter geäußert haben, das sie dies nicht so gut finden.

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#2

(25.12.2012, 10:29)Gast schrieb:  Laut Aussage meiner älteren Tochter möchte ihr Vater Videokameras in der oberen Wohnung und im Treppenhaus installieren und die Kinder so besser "beaufsichtigen" zu können.

Moin,

also ich finde das moralisch doch nicht okay-vor allem das mit den Kameras-hat sowas von "BigBrother"....
Rechtlich habe ich keine Ahnung, ob sowas geht-aber für mich es ist ebenfalls fragwürdig...

Und wie soll das überhaupt ablaufen? Will er in seiner Wohnung Bildschirme installieren oder was?!
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#3

Die Nachbarn werden sich über die Videoüberwachung freuen. Sowas ist mit Sicherheit NICHT zulässig.
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#4

... mal der Versuch einer Antwort:
1) Die Erziehungsberechtigten können bestimmen, wo und wie ihre Kinder leben. Wenn der Vater beschließt, dass die beiden (oder mehr) alleine in einer Wohnung leben - warum nicht. Der Unterschied zu einem eigenen Zimmer ist nicht so groß. Wenn sie etwas anstellen (mit Feuer spielen, Wasser laufen lassen) - es kommt zu Überschwemmung und Schäden - der Vater haftet. Wenn sich die Erziehungsberechtigten nicht einig sind - da weiß ich auch nicht weiter - bzw. da wo die Kinder leben, der/die wird wohl entscheiden.
Videoüberwachung - in der Wohnung: Klar kann er das machen (rechtlich) über Moral und Sinn läßt sich lange streiten. Im Treppenhaus: Wird nur gehen, wenn im Treppenhaus keine fremden Leute verkehren. Sonst evt. mit deren Zustimmung.
Gruß Pumukel
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