Briefwahl bei Umzug noch möglich ?
#1

Hallo,
ich wohne bisher in NRW und habe mir zur Landtagswahl am 13.5. schon die Briefwahl- Unterlagen zuschicken lassen. Ich habe jetzt aber eine schöne Wohnung im Nachbarort gefunden, der in Niedersachsen liegt. Ich werde am 1.5. dort einziehen. Meine Frage: Kann ich meine Briefwahl-Stimme noch abgeben und ist meine Stimme gültig oder bin ich aufgrund des Umzugs nicht mehr wahlberechtigt ? Kann ich vielleicht tricksen und mich erst nach der Wahl ummelden ? Ein Bußgeld oder ähnliches möchte ich aber nicht riskieren.
Gruß
Heiko
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#2

Hallo Heiko,

interessante Fragen, ich habe mal ein bisschen recherchiert:

Zur ersten Frage: Rechtlich sieht es meines Erachtens so aus, dass Du beim Umzug Dein Wahlrecht verlierst:

§ 1 Landeswahlgesetz NRW - Wahlrecht
Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag
(...)
3.mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in Nordrhein-Westfalen seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Landes hat.

Deine Briefwahlunterlagen werden also ungültig. Wenn Du sie trotzdem abgibst, wird die Gemeinde Deine Stimme nicht mitzählen, sondern Deinen Wahlbrief und Stimmzettel ungeöffnet vernichten.

Nun zur Frage, ob es möglich ist, sich verspätet umzumelden, um das Wahlrecht zu erhalten:
§ 9 NMG - Niedersächsisches Meldegesetz - Allgemeine Meldepflichten
(1) Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb einer Woche bei der Meldebehörde anzumelden.

§ 37 NMG - Niedersächsisches Meldegesetz - Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig handelt, wer
1. die Meldepflichten nach § 9 Abs. 1 (...) nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt,

§ 38 NMG - Niedersächsisches Meldegesetz - Gemeinsame Vorschriften für Ordnungswidrigkeiten
Ordnungswidrigkeiten nach § 37 Abs. 1 können mit einer Geldbuße bis zu 500 Euro (...) geahndet werden.

Ob und in welcher Höhe Du tatsächlich verwarnt wirst, liegt im Ermessen der Kommune. Manche Bürgerbüros sind da knallhart, andere nehmen es nicht so eng.

Wenn man aber z.B. erst am 7.5. in Niedersachsen einzieht und dies spätestens am 14.05. beim Einwohnermeldeamt in Niedersachsen so mitteilt, dürfte das noch ok sein ...

Gruß

Bernhard
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