Bildung der Einigungsstelle nach LPVG NRW
#1

Hallo,

ich habe folgende Frage und werde aus den Kommentierungen des LPVG NRW nicht schlau.
Wir hatten in diesem Jahr Personalratswahlen und jetzt geht es um die Bestellung von Vorsitz und Stellvertretung für die Einigungsstelle.
Die vorschläge dazu sind im einvernehmen zwischen PR und Dienststelle erfolgt. Die eigentliche Bestellung lt. Gesetz durch oberste Dienstbehörde erfolgt doch weiterhin durch den Rat der Stadt, oder ??
Wer kann mir kurz den richtigen Ablauf schildern. Auch über die spätere Benennung der Beisitzer.

Danke im Voraus.
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#2

Hallo,

Dienststelle und Personalrat einigen sich auf einen Vorsitzenden für die Einigungsstelle. Bei uns erfolgt der Vorschlag jeweils abwechselnd für eine Wahlperiode durch Personalrat und Dienststelle. Der Rat beschließt offiziell. Die Benennung der Beisitzer kann konkret zum anliegenden Einigungsstellenverfahren fachspezifisch erfolgen. Jede Partei benennt 3 Beisitzer.

Gruß
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