Bilanzbuchhalter und AII vergleichbar in der Eingruppierung?
#1

Hallo,

kann ein Seiteneinsteiger mit dem Abschluss Bilanzbuchhalter gleichgestellt werden mit einem Absolvent der den Angestelltenlehrgang II abgeschlossen hat?

Mit dem Angestelltenlehrgang II ist man für den gehobenen Dienst qualifiziert, kann man auch mit den Bilanzbuchhalter so weit aufsteigen?

Wie sieht es mit den Abschluss Betriebswirt IHK aus, ist dieser mit dem AII vergleichbar bei der Eingruppierung?
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#2

Ich hab vor kurzem mitbekommen, wie eine erzählte sie wäre mit dem Bilanzbuchhalter in Vergütungsgruppe TVÖD 6 eingruppiert worden, also wie eine Verwaltungsfachangestellte mD.

Das ist kein Abschluss, der vollwertig anerkannt wird für den gehobenen Dienst. Letztlich hängt es nicht am Abschluss, sondern dann an deiner Tätigkeit, ob die höherwertig ist, oder nicht.

Also lautet die Antwort: eigentlich nicht.
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#3

Betriebswirt oftmals auch nicht - ich weiß das aber nur aus Erzählungen anderer, die so eine Weiterbildung haben, nicht aus eigener Erfahrung. Hab das nur so gehört. AL II gilt als vergleichbar mit dem Bachelor Verwaltung. Anderes nicht.

Es sei denn du hast das Glück auf eine höherwertige Stelle zu kommen- dann zählt nur die Tätigkeit. Ein Anrecht darauf hast du nicht.
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