Bewerbung auf Beamtenstelle als Angestellter
#1

Hallo,

ich arbeite in einer kleineren bayerischen Gemeinde (ca. 4.500 Einwohner), bin Tarifbeschäftigter (Verwaltungsfachangestellter).

In einigen Jahren wird bei uns im Hause eine Stelle als Sachgebietsleiter frei - bis dahin habe ich (hoffentlich) meine Aus-/Weiterbildung zum Verwaltungsfachwirt (AL II) erfolgreich abgeschlossen.

Die jetztige Sachgebietsleitung ist Beamter im mittleren Dienst (2. QE). Ich gehe davon aus, da es ja eine alte Regelung gibt, dass es so und so viele Beamtenposten geben muss/soll, die Stelle wieder für einen Beamten ausgeschrieben wird.

Gibt es die Möglichkeit, dass ich mich als Tarifbeschäftigter mit AL II auf diese Stelle bewerbe und diese später als Beamter wahrnehmen kann?
Angeblich gibt es ja die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber über den Landespersonalausschuss die Aufnahme in ein Beamtenverhältnis beantragt - also so genannter "anderer Bewerber".

Die einen sagen, dass dies öfter vorkommt: mir ist z. B. der Fall bekannt, das ein Finanzamt einen Hausmeister gesucht hat und dieser im Beamtenverhältnis eingestellt wurde.
Andere wiederum sagen, dass niemals ein Beamtenverhältnis ohne enstprechenden Laufbahn / Vorbereitungsdienst zu Stande kommen wird.

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen ...

Besten Dank

Johannes
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#2

Das wirst Du vergessen können. Ohne Laufbahnprüfung usw. werden sie Dich nicht ernennen. Du arbeitest jetzt auf Arbeitsvertrag und bist tariflich Beschäftigter. Deine AII-Prüfung ist der Laufbahnprüfung nicht gleich gestellt. Wenn überhaupt, werden sie evtl. an der Stelle was drehen und Dich darauf als Tarifler einsetzen. So wirklich glaube ich aber daran nicht. Zumeist halten sie diese Stellen frei für Beamte. Deine Karten würden auch superschlecht stehen, wenn da jemand käme und Konkurrentenklage machen würde. Gegen nen Beamten würdest Du volle Kanne baden gehen. Viel Glück...Johnny English
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#3

Sorry aber das ist nicht so einfach. Bitte Lesen.

Art. 33 Abs. 2 GG eröffnet jedem Deutschen nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt. Daraus ergeben sich subjektive Rechte eines jeden Bewerbers, wobei es auf die Art des zu begründenden Rechtsverhältnisses nicht ankommt. Ein öffentliches Amt im Sinne dieser Vorschrift nehmen nicht nur die Beamten, sondern auch die auf arbeitsvertraglicher Grundlage Beschäftigten wahr. Jeder Beamte oder Angestellte kann verlangen, bei einer Stellenbewerbung nach den in Art. 33 Abs. 2 GG genannten Kriterien beurteilt zu werden.
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#4

Meiner Kenntnis nach werden nur Stellen von Beamten besetzt, bei denen hoheitliche Rechte in Frage kommen. Das heißt also: Wie ist die Stelle nicht nur bewertet, sondern auch beschrieben.
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#5

Nicht ganz richtig.
Auch Angestellte im öffentlichen Dienst führen hoheitsrechtliche Aufgaben aus.
Art. 33 GG macht da keinen Unterschied. Es geht nur nach deinen Qualifikationen ob du dafür geeignet bis oder nicht.
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