Bewerbung auf A10-Stelle ohne Diplom-Verwaltungswirt
#1

Kurz mal zur Situation.
Bin seit vielen Jahren verbeamtet. Nach der Wende als Quereinstieger rein und habe dann dem Angestelltenlehrgang I absolviert. Bis März 2014 war ich im Sozialamt für den örtlichen Träger tätig und habe die Leistungen der Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt, Bestattungskosten ,Asylbewerberleistungen bearbeitet. Nachdem die Sikosa die Stellen geprüft hat, wurde festgestellt, dass ich die seit ca. 20 Jahren besetzte Stelle nicht mehr behalten darf weil mir ein Kriterium fehlt. Ich bin kein Diplomverwaltungswirt. Auf der Stelle wurde ich mit der A 8 bezahlt, die Stelle ist jedoch als A 10 eingestuft. Alle dienstlichen Beurteilungen waren immer top und mein damaliger Sachgebietsleiter hatte die Umsetzung bedauert.
Nun bin ich auch noch im Sozialamt und bearbeite Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII. Bezahlung A 8 ist geblieben und die Tätigkeit ist zwar anders aber auch nicht so schlecht.
Die alte Stelle war damals (März 2014) öffentlich ausgeschrieben und ein Diplomverwaltungswirt jedoch ohne hinreichende Kenntnisse im SGB XII ist da tätig.
Nach gut einem Jahr hat man sich nun entschlossen die Stelle erneut zu besetzen, da der jetzige Inhaber nicht in der Lage ist die geforderten Anforderungen zu erfüllen. Das Wissen und die Bereitschaft sich dieses anzueignen fehlen.

Nun hatte ich mir überlegt mich einfach zu bewerben, aber den Dioplomverwaltungswirt habe ich nicht und in der Stelle ist dies gefordert. Ich bin durchaus bereit zeitnah den entsprechenden Lehrgang (B II) zu absolvieren. Was soll ich machen? Ist es wirklich so dass ein Abschluss als Diplomverwaltungswirt mehr zählt als die Erfahrung und die fachlichen Fähigkeiten? Zu vielen meiner Leistungsberechtigten habe ich noch Kontakt und alle hoffen, dass ich zurück komme. Auch die Kollegen aus dem alten Bereich fragen immer ob ich nicht wieder meine alte Arbeit machen will.
Ich denke wenn ich mich bewerbe, könnte ich mich lächerlich machen, da ich doch weiß, dass ich eine Voraussetzung nicht habe.

Was soll ich machen ??????
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#2

Was ist denn mit diesem sog. prüfungsfreien Aufstieg? Ab 40 Jahren oder so muss man für die Besetzung einer höherwertigen Stelle ja keine Prüfung mehr absolvieren, soweit die Theorie. Falls du über 40 bist, kannst Du es versuchen und dich einfach bewerben.

ab einer gewissen Zeit im berufsleben sollte man eigentlich als genauso qualifiziert gelten wie jemand, der den Beruf studiert hat oder eine Weiterbildung hat. Man kann nur hoffen, dass Deutschland wirklich mal die Arbeitnehmer ausgehen und dann tatsächlich mal endlich bessere Zeiten anbrechen und es für viele leichter wird, quer einzusteigen, auf andere Stellen zu kommen, etc.

in anderen Ländern ist das meines Wissens so, z.B. in Großbritannien. Ich habe oft den Eindruck, dass es in Deutschland undurchlässiger ist als in vielen anderen Ländern. Erfahrung in einem Beruf wird anderswo höher bewertet als hier.
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#3

An den prüfungserleichterten Aufstig (in NRW ab 45. LJ) habe ich zunächst auch gedacht.

Es kommt aber auch immer wieder vor, dass A 10-Stellen mit Beamten des mD besetzt werden.

Die können auch adäquat besoldet werden: A9Z.

Meiner Meinung müsste das passen.
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#4

Gilt denn der Wegfall der Prüfung auch für Beamte? M.W. gilt der nur für Angestellte.
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#5

meines Wissens gibt es in vielen Gegenden, z.B. bei der Stadt HH diese Regelung analog auch für Beamte - wär ja auch noch schöner, wenn die ständig ungleich behandelt werden würden.
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