05.10.2012, 15:49
Hallo zusammen,
ich bin seit 01.08.2006 im öffentlichen Dienst beschäftigt und nach der Ausbildung wurde ich in die Entgeltgruppe 8 eingruppiert, Stufe 3 (mittlerweile).
Andere Kollegen, die die gleiche Arbeit wie ich verrichten wurde noch nach dem BAT bezahlt und hatten sich nach BAT 5c bewährt und wurde in die Entgeltgruppe 9 übergeleitet. Also haben sie keine FOBI gemacht oder so sondern haben wohl diesen Bewährungsaufstieg.
Soweit ich weiß gibt es den Bewährungsaufstieg im TVöD nicht mehr. Ich frage mich jetzt natürlich weshalb ich nur nach EG 8 bezahlt werde, obwohl ich doch die gleiche Arbeit mache wie die anderen die hierfür aber EG 9 bekommen?
Gibt es hier nicht doch eine Möglichkeit, da die Stelle ja quasi gleichwertig und auch gleich bewertet sein müsste?
ich bin seit 01.08.2006 im öffentlichen Dienst beschäftigt und nach der Ausbildung wurde ich in die Entgeltgruppe 8 eingruppiert, Stufe 3 (mittlerweile).
Andere Kollegen, die die gleiche Arbeit wie ich verrichten wurde noch nach dem BAT bezahlt und hatten sich nach BAT 5c bewährt und wurde in die Entgeltgruppe 9 übergeleitet. Also haben sie keine FOBI gemacht oder so sondern haben wohl diesen Bewährungsaufstieg.
Soweit ich weiß gibt es den Bewährungsaufstieg im TVöD nicht mehr. Ich frage mich jetzt natürlich weshalb ich nur nach EG 8 bezahlt werde, obwohl ich doch die gleiche Arbeit mache wie die anderen die hierfür aber EG 9 bekommen?
Gibt es hier nicht doch eine Möglichkeit, da die Stelle ja quasi gleichwertig und auch gleich bewertet sein müsste?