Bewährungsaufstieg - EG 8
#1

Hallo zusammen,

ich bin seit 01.08.2006 im öffentlichen Dienst beschäftigt und nach der Ausbildung wurde ich in die Entgeltgruppe 8 eingruppiert, Stufe 3 (mittlerweile).

Andere Kollegen, die die gleiche Arbeit wie ich verrichten wurde noch nach dem BAT bezahlt und hatten sich nach BAT 5c bewährt und wurde in die Entgeltgruppe 9 übergeleitet. Also haben sie keine FOBI gemacht oder so sondern haben wohl diesen Bewährungsaufstieg.

Soweit ich weiß gibt es den Bewährungsaufstieg im TVöD nicht mehr. Ich frage mich jetzt natürlich weshalb ich nur nach EG 8 bezahlt werde, obwohl ich doch die gleiche Arbeit mache wie die anderen die hierfür aber EG 9 bekommen?

Gibt es hier nicht doch eine Möglichkeit, da die Stelle ja quasi gleichwertig und auch gleich bewertet sein müsste?
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#2

Hallo Justus Jonas,

soweit ich weiß, gibt es bei Neueinstellungen nach dem TVÖD keine andere Möglichkeit, sofern die Bewertung nach E8 auch so durchgeführt wurde.

www.yadam.de

Gruß aus der Lüneburger Heide
Peter Shawn
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#3
Shy 

(05.10.2012, 17:12)Taschentuch schrieb:  ...sofern die Bewertung nach E8 auch so durchgeführt wurde.

Was meinst du jetzt damit?
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#4

Hallo,
wenn das eine BAT 5c Stelle war, dann ist das jetzt eine EG 8 Stelle. Bewährungsaufstiege gibt es nicht mehr. Auch keine Möglichkeit mit der gleichen Arbeit nach EG 9 zu kommen. P033
Die Älteren haben hier noch Eine Art Bestandsschutz auf die im BAT geltenden Bewährungsaufstiege.

Gruß Pumukel
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#5

Schöne Scheiße. Dann kann ich also die gleiche Arbeit machen und bekomme trotzdem weniger Gehalt. Vollkommene Ungerechtigkeit. Würde mal gerne wissen, weshalb die Gewerkschaft hier so gepennt hat.
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#6

Die Gewerkschaft hat im Grunde genommen nicht gepennt. Sie hat sich verzockt. Sie wollte den ö.D. mit einem neuen Tarifvertrag attraktiver machen und vor allen Dingen dadurch mehr Mitglieder bei den Jungen Leuten gewinnen. Dann musste die Gewerkschaft im Laufe der Verhandlungen auch Dank der negativen Berichterstattung der Medien immer mehr Zugeständnisse machen und die Arbeitgeberverbände haben sich einen abgelacht. Mehr Mitglieder gab es wohl dadurch nicht. Und wenn alle Medien hetzen, das muss so im Jahr 2004 gewesen, also parallel zur Hartz-IV Gesetzgebung, dann ist es schwierig.

Hintergrund:

Der damalige Bundeskanzler Schröder bekam von der Springerpresse negative Schlagzeilen. Daraufhin drohte er damit, dass er Springerjournalisten keine Interviews mehr geben würde. Paar Wochen später bekam die BILD exclusive Rechte über das adoptiere Kind aus Russland der Schröders zu berichten. Da konnte dann natürlich auch die Presse der Gewerkschaft schlecht besiethen, weil sich zu diesem Zeitpunkt Schröder schon als Kanzler von der Gewerkschaft abgewendet hatte.

Ein Blick in die Vergangenheit lohnt sich immer.

Also das Tagesgeschehen wirkt sich mitunter oft erst einige Jahre später aus...
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#7

Hallo Justus Jonas,

wäre interessant zu wissen, welche Arbeiten Du verrichten musst?
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#8

Was wäre denn wenn ich mich auf eine EG 8 ausgeschriebene Stelle beworben hätte, die aber nach EG 9 bewertet ist. Alle anderen bekommen hier EG 9 oder A9 oder sogar A10 für genau die gleiche Tätigkeit.
Ich habe leider nicht den ALG II. Hätte ich dann einen Anspruch auf eine Zulage wenigstens?
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