Beurteilung und Besetzungsvermerk
#1

Hallo,

folgender fiktiver Fall!

Eine Führungsposition wird ausgeschrieben und es gibt 4 Bewerber! Nach Auswahlgesprächen wird eine Anlassbeurteilung erstellt und ein Bewerberverzeichnis mit Rangfolge nach den Punkten aus der Beurteilung erstellt.
Dieses Bewerberverzeichnis wird dem Personalrat zugeleitet mit der Bitte um Zustimmung für die Auswahl eines Bewerbers, der dann das Amt übertragen bekommen soll und somit auch befördert werden soll.
Ein Bewerber legt aber gegen seine Beurteilung Widerspruch ein und wird sie vor dem Verwaltungsgericht überprüfen lassen. Er wendet sich gleichzeitig an den Personalrat und beantragt, dass der dem Besetzungsvermerk nicht zustimmt, da laut seiner Sicht seine Beurteilung nicht rechtskräftig ist und der PR dementsprechend keine Zustimmung geben kann.
Land NRW

Wie seht Ihr das?
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#2

Hallo,

gegen eine Beurteilung Klage beim Verwaltungsgericht einzureichen halte ich für ziemlich aussichtslos. Als Personalrat würde ich nach jetziger Lage entscheiden. Der Bewerber hat ja auch hier die Möglichkeit das Besetzungsverfahren auf dem Klageweg zu stoppen.
Viele Grüße
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#3

siehe hierzu auch Urteil eines OVG 6 A 1128/13
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