Betriebsausflug: Muss ich Urlaub nehmen ?
#1

Hallo,

unsere Verwaltung macht demnächst einen ganztägigen Betriebsausflug. Ich selbst arbeite in Teilzeit einen Tag in der Woche und zwar normalerweise an diesem Wochentag. An dem Ausflug möchte ich nicht teilnehmen - unser Arbeitsklima gefällt mir nicht und es passt mir auch wegen meiner Kinder nicht.

Nun soll es offenbar so laufen, dass das Rathaus an dem Tag ganz geschlossen wird. Den Teilnehmern wird die Arbeitszeit gutgeschrieben. Jeder, der nicht teilnimmt, soll Urlaub oder Dienstbefreiung nehmen. Das sehe ich eigentlich nicht ein, ich habe eh nur so wenige Urlaubstage. Ich möchte viel lieber meinen normalen Dienst leisten - Arbeit habe ich auch ohne Publikumsverkehr genügend...

Meine Frage ist nun, ob ich nach TVÖD bzw. Arbeitsrecht gezwungen werden kann, Urlaub einzureichen oder ob ich ein "Recht auf Arbeit" habe.

Viele Grüße
Saskia
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#2

Hier findet man etwas dazu:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Betriebs...f4948.html

Beatrix
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