Wann muss ein Dienstplan vorliegen?
#1

Hallo,
wie lange darf der Arbeitgeber/Vorgesetzte sich mit dem Dienstplan Zeit lassen? Die Pläne werden immer erst 1 Woche vor dem Dienst heraus gegeben.
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#2

Dazu gibt es ein Urteil des Arbeitsgerichts Berlin, wonach der Dienstplan vier Tage vorher feststehen muss (Az. 28Ca 10243/12). Sprich die Ankündigungsfrist beträgt 4 Tage, es sei denn es ist ein unvorhersehbares Ereignis für die Umstellung eingetreten. Eine Woche vorher ist also angemessen.

Schau hier: https://www.das.de/de/rechtsportal/arbei...laubt.aspx
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#3

Selbst an die 4 Tage vorher wird sich ja nicht gehalten.
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#4

Du bist zwar offenbar nicht befristet oder in Teilzeit tätig, ich würde das Urteil aber analog für unbefristete Arbeitsverhältnisse in Vollzeit anwenden. D.h.: Wenn also kein unvorhersehbares Ereignis (ein Notfall) vorliegt, sollte der Dienstplan nach meiner Meinung mindestens 4 Tage vorher vorliegen.

Aber vielleicht gibt es andere Meinungen. Sprech doch mal mit Deinem Personalrat...
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#5

Danke. Ja unbefristet in Vollzeit. Der Personalrat unternimmt nichts.
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#6

Und wie ist die 4 Tage Regelung mit der Privatsphäre des Arbeitnehmer vereinbart? Dieser kann ja unmöglich Termine /Terminierung bei Ärzte und Behörden wahrnehmen und ist dadurch in seiner Privatsphäre total eingeschränkt oder nicht?
Eine Arbeitsplanung Einsatzplan in Vorschau von mindestens 14 Tagen wäre Ratssam oder nicht?
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