20.06.2012, 06:56
beteiligungsrechte:
in einer kita können alle mitarbeiterinnen nicht mehr mit der leiterin arbeiten ein. supvisor stellte eine weitere zusammenarbeit der über 20 mitarbeiter mit der leiterin für unmöglich fest.
der bgm will jetzt die leiterin der kita austauschen mit einer leiterin in der kommune wo über 20 jahre dies geführt hat in jetzt ihr letztes jahr vor der rente angetreten hat.
in der kleineren einrichtung mit 5 mitarbeiterinnen soll die leiterin aus der großen einrichtung weiterhin e13 bekommen
frage.1 inwieweit hat der personalrat da beteiligungsrechte
2. kann der bgm bei gleicher bezahlung beider sie einfach umsetzen
kann der bgm einfach von seinen delegationsrechten gebrauch machen
3. muss der pr einen beschluss fassen oder nur vom arbeitgeber in kenntnis gesetzt
werden
danke für eure schnelle antworten
in einer kita können alle mitarbeiterinnen nicht mehr mit der leiterin arbeiten ein. supvisor stellte eine weitere zusammenarbeit der über 20 mitarbeiter mit der leiterin für unmöglich fest.
der bgm will jetzt die leiterin der kita austauschen mit einer leiterin in der kommune wo über 20 jahre dies geführt hat in jetzt ihr letztes jahr vor der rente angetreten hat.
in der kleineren einrichtung mit 5 mitarbeiterinnen soll die leiterin aus der großen einrichtung weiterhin e13 bekommen
frage.1 inwieweit hat der personalrat da beteiligungsrechte
2. kann der bgm bei gleicher bezahlung beider sie einfach umsetzen
kann der bgm einfach von seinen delegationsrechten gebrauch machen
3. muss der pr einen beschluss fassen oder nur vom arbeitgeber in kenntnis gesetzt
werden
danke für eure schnelle antworten