Bestellung zum Brandschutzbeauftragten mitbestimmungspflichtig ?
#1

Ist eine Bestellung zum Brandschutzbeauftragten mitbestimmungspflichtig?
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#2

Was meinst Du damit genau?

Wir haben bei uns im Amt auch Brandschutzbeauftragte, die haben sich einfach freiwillig gemeldet und gingen zu einem Kurs und das wars. Das hatte nichts mit dem Personalrat zu tun,ist ja auch eine freiwillige zusätzliche Aufgabe ohne Vergütung o.ä., die mit der eigentlichen Arbeit nichts zu tun hat.
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#3

Hallo,
nach unserem Personalvertretungsrecht haben wir Mitbestimmung bei der Bestellung des Brandschutzbeauftragten. Zumindest sehen wir als Personalrat das so.
Art 75 Abs. 4 Nr. 8 BayPVG: Maßnahmen zur Verhütung von Dienst- und Arbeitsunfällen und sonstigen Gesundheitsschädigungen.

In der Regel wird der Personalrat nichts gegen den Vorschlag der Dienststelle einzuwenden haben, ausser es ist ein Kollege vorgesehen, der vom Brandschutz überhaupt keine Ahnung hat.
Der wird aber auch nicht die Prüfung bei der Schulung schaffen.

Gruß
Roland
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#4

Okay,ist dann wohl doch was anderes als das, was ich meinte. Eine Prüfung war nicht notwendig. Bei uns hat die Feuerwehr nur Löschübungen gemacht und das noch nicht mal mit allen.
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#5

Guten Tag.
Das was Sie meinen ist der Brandschutzhelfer
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