Bestellung des Sicherheitsbeauftragten
#1

Hallo, vll kann mir in folgender Sache jemand ein bisschen weiterhelfen.
Einer unserer 2 Sicherheitsbeauftragter geht im November in Rente. Als Nachfolger für ihn wurde ich vom Personalrat vorgeschlagen. Alle Kollegen in den Abteilungen haben dieses auch sehr begrüßt und meinten alle ich wäre der richtige für den Posten. Unsere Werkleitung hat das auch sehr begrüßt und mich sofort zu einer Fortbildung im November angemeldet. Da ich den Arbeitsschutz wohl doch zu ernst nehme, hat sich die Führung jetzt gedacht sie möchte doch einen anderen Kollegen als Sicherheitsbeauftragten.
Einen kollegen der erst seit kurzem im Betrieb ist. Und der die Sache wohl etwas lockerer sieht.
Der Personalrat und die Kollegen können diese Entscheidung nicht nachvollziehen.
Welche möglichkeiten haben wir als personalrat hier mitzuwirken? Kann der Arbeitgeber seine Entscheidung trotz Zusage einfach so ändern.

P.s. Wir wurden von der Werkleitung im vorwege gebeten, uns um einen Nachfolger zu bemühen. Dieses hätten wir uns ja gleich sparen können.


Zur Info:
Bei und gilt Mbg SH
TVöd VKA
Ich bin im Personalrat der Vorsitzende
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#2

Hallo,
habt ihr hier nicht auch Mitbestimmung im PR? (§51 Abs. 1 MBG Schl. -H.)
Wo liegt das Problem? Der AG kann entscheiden wer Sicherheitsbeauftragter werden soll. Er kann seine Bestellung auch wieder zurück nehmen. Wenn dir die Tätigkeit wegen deiner Genauigkeit genommen wird, hast du ja nichts falsch gemacht.
Du bekommst als Sibe nicht mehr Geld und kannst dich von den Kollegen und dem AG blöd anmachen lassen.
Darauf kann man m. E. auch verzichten. Du kannst ja den neuen Sibe auf Verfehlungen aufmerksam machen.
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