Urlaubssperre mitbestimmungspflichtig?
#1

Aufgrund der anstehenden Wohngeldreform 2023 ist mit erheblicher Mehrarbeit zu rechnen. Der Arbeitgeber hat es aus meiner Sicht versäumt, rechtzeitig zusätzliche Stellen einzurichten und zu besetzen. Nun will er eine 3-monatige Urlaubssperre verhängen.
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#2

Damit sich das Problem verschiebt. Dann gehen die Leute nicht jetzt verteilt sondern alle gleichzeitig in 3 Monaten in den Urlaub. In anderen Behörden ist man deshalb schon von diesem Unsinn wieder weg. Vor Jahren gab es das hier mal in der Zulassungsstelle im Frühjahr und Herbst. Gibts jetzt schon lange nicht mehr, weil Unsinn und das Problem nur verschiebt.
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#3

Ich bin mir sehr sicher, daß das nicht ohne Personalrat geht.
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#4

Moinsen

Nach § 80 Abs. 1 Ziffer 6 BPersVG unterliegen solche organisatorischen Maßnahmen der Mitbestimmung.
Wie das in den einzelnen PersVG der Länder geregt ist, gilt es zu prüfen.
Fällt auf jeden Fall unter "Organisatorische Maßnahmen", da das Kollektiv betroffen ist.
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