19.08.2023, 23:22
Guten Tag,
in ihrem Forum bin ich auf die Beispiele für Eingruppierung nach TV-L gestoßen.
Dort steht unter E 10 TV-L:
"Sachbearbeiter bzw. Verwaltungsfachangestellter mit Angestelltenlehrgang 2 o.ä., z.B.
Dienstreisen"
Ich bearbeite Reisekosten nicht nur selbstständig, sondern auch der ganze rechtliche Hintergrund ist bei mir angesiedelt, auch die Beurteilung der Genehmigung, sowie der gesamte Prozess wird von mir in die Wege geleitet wird.
Ich bin in A9 eingruppiert und sehe mich eher in A10 vergleichbar mit dem E 10 TVL. Wie könnte ich das begründen? Gibt es im TVL oder in den Besoldungen hierüber Anlagen, die personalrechtlich entscheident sind?
Viele Grüße und vielen Dank
in ihrem Forum bin ich auf die Beispiele für Eingruppierung nach TV-L gestoßen.
Dort steht unter E 10 TV-L:
"Sachbearbeiter bzw. Verwaltungsfachangestellter mit Angestelltenlehrgang 2 o.ä., z.B.
Dienstreisen"
Ich bearbeite Reisekosten nicht nur selbstständig, sondern auch der ganze rechtliche Hintergrund ist bei mir angesiedelt, auch die Beurteilung der Genehmigung, sowie der gesamte Prozess wird von mir in die Wege geleitet wird.
Ich bin in A9 eingruppiert und sehe mich eher in A10 vergleichbar mit dem E 10 TVL. Wie könnte ich das begründen? Gibt es im TVL oder in den Besoldungen hierüber Anlagen, die personalrechtlich entscheident sind?
Viele Grüße und vielen Dank