Besoldungsgruppe A 10 als Sachbearbeiter Reisekosten (ähnlich E10 TV-L)
#1

Guten Tag, 
in ihrem Forum bin ich auf die Beispiele für Eingruppierung nach TV-L gestoßen.

Dort steht unter E 10 TV-L:
"Sachbearbeiter bzw. Verwaltungsfachangestellter mit Angestelltenlehrgang 2 o.ä., z.B.
Dienstreisen"

Ich bearbeite Reisekosten nicht nur selbstständig, sondern auch der ganze rechtliche Hintergrund ist bei mir angesiedelt, auch die Beurteilung der Genehmigung, sowie der gesamte Prozess wird von mir in die Wege geleitet wird.
Ich bin in A9 eingruppiert und sehe mich eher in A10 vergleichbar mit dem E 10 TVL. Wie könnte ich das begründen? Gibt es im TVL oder in den Besoldungen hierüber Anlagen, die personalrechtlich entscheident sind? 
Viele Grüße und vielen Dank
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#2

Die Bewertung von Dienstposten im Beamtenbereich ist nicht deckungsgleich mit dem Tarifbereich.

E10 wird nur dann erreicht werden, wenn mindestens 50% nicht Bearbeitung von Dienstreiseanträgen / Abrechnungen sind, sondern Ausgestaltung der entsprechenden Vorgaben etc.

Mehr als E9a ist sonst nicht zu erreichen. Siehe auch LAG Hamm vom 07.04.2016 – 8 Sa 1593/15
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