03.12.2020, 09:12
Hallo,
ich habe nach ~20 Jahren vom Bund zum Land gewechselt. Mein alter AG wollte einer Abordnung nicht zustimmen, so dass ich über einen Aufhebungsvertrag ausgeschieden bin und beim Land neu angefangen bin. Meine Eingruppierung (Gruppe als auch Stufe) habe ich beibehalten.
Allerdings ist meine Beschäftigungszeit wieder auf "0" gesetzt worden. Gibt es eine Möglichkeit, sich diese Zeit anerkennen zu lassen? Wenn ja, auf welcher Grundlage? (Wo her leitet es sich es ab? Ist es eine "Kann"-Regelung? ...)
Besten Dank allen kommentierenden
Michael
ich habe nach ~20 Jahren vom Bund zum Land gewechselt. Mein alter AG wollte einer Abordnung nicht zustimmen, so dass ich über einen Aufhebungsvertrag ausgeschieden bin und beim Land neu angefangen bin. Meine Eingruppierung (Gruppe als auch Stufe) habe ich beibehalten.
Allerdings ist meine Beschäftigungszeit wieder auf "0" gesetzt worden. Gibt es eine Möglichkeit, sich diese Zeit anerkennen zu lassen? Wenn ja, auf welcher Grundlage? (Wo her leitet es sich es ab? Ist es eine "Kann"-Regelung? ...)
Besten Dank allen kommentierenden
Michael