Jobwechsel TvöD Bund 9b zu TV-L 11 Berlin: Einstufung
#1

Guten Tag,

ich bin von einem Job, dessen Vergütung an den Tarifvertrag des Bundes angelehnt war, in die Senatsverwaltung Berlin gewechselt. Bei meinem alten Job war ich in der 3. Stufe der 9b, jetzt wechsle ich in die EG 11. Allerdings wollen sie meine Erfahrung nicht anerkennen und mich nach Stufe 1 bezahlen. Sie sagen, dass meine Aufgaben zwar gleichartig waren, aber nicht gleichwertig. Wie ist das denn zu verstehen? Ich mache bei beiden Jobs exakt das gleiche, ich kümmere ich um Zuwendungsangelegenheiten (Förderanträge, Finanzierungspläne, Verwendungsnachweisprüfungen usw.)

Wie kann es sein, dass diese beiden Jobs unterschiedlich eingruppiert sind, wenn die Tätigkeiten identisch sind? Und wo wird die Grenze zur "Gleichwertigkeit" gezogen?

So wie ich den TV-L verstehe, müsste ich bei einer Höhergruppierung zumindest bei meinem alten Gehalt rauskommen und nicht weniger verdienen, aber mir wird auch gesagt, dass diese Regel nur innerhalb des TV-L gilt, aber nicht wenn ich vom Bund komme. Stimmt das?

Vielen Dank im Voraus!
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