Beschäftigungszeit bei Wechsel von TVÖD-Bund zum TV-L
#1

Hallo,

ich habe nach ~20 Jahren vom Bund zum Land gewechselt. Mein alter AG wollte einer Abordnung nicht zustimmen, so dass ich über einen Aufhebungsvertrag ausgeschieden bin und beim Land neu angefangen bin. Meine Eingruppierung (Gruppe als auch Stufe) habe ich beibehalten.

Allerdings ist meine Beschäftigungszeit wieder auf "0" gesetzt worden. Gibt es eine Möglichkeit, sich diese Zeit anerkennen zu lassen? Wenn ja, auf welcher Grundlage? (Wo her leitet es sich es ab? Ist es eine "Kann"-Regelung? ...)

Besten Dank allen kommentierenden
Michael
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#2

Soweit es einll lückenloser Wechsel war wäre die Beschäftigungszeit nach §34 (3) Satz 4 TV-L anzurechnen. Dies hat Auswirkungen auf Jubiläum nicht aber z.B. auf die Kündigungsfrist und den erweiterten Kündigungsschutz nach § 34 (2) TV-L.
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#3

Hallo Gast,
bist du dir sicher, dass das nicht für die Kündigungsfrist/Schutz gilt? Denn

§ 34 (3) Satz 4: Satz 3 gilt entsprechend bei einem Wechsel von einem anderen öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber. Und TVÖD müsste doch eine "anderer öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber" sein - oder?

LG
Michael
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#4

Ja ich bin mir sicher.
Denn in § 34 (1) und (2) wird nur auf Satz 1 und 2 in Abs. 3 Bezug genommen. Satz 3 und 4 kommen also für dieses Tatbestand nicht zur Anwendung.
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