Bereitschaftszeit = 100% Arbeitszeit!
#1

Hier ein neues Urteil. Zitat NDR:

Zitat:Teures Urteil: Polizist gewinnt Musterklage

"Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg hat ein Urteil gefällt, das das Land Niedersachsen teuer zu stehen kommen kann: Im Prozess um Einsatzzeiten während des Castor-Transports 2005 gab das OVG Lüneburg einem klagenden Polizisten Recht, der vollen Freizeitausgleich gefordert hatte. Bereitschaftszeiten während des Einsatzes waren ihm nur zu 25 Prozent als Arbeitszeit angerechnet worden. Zuvor hatte das Verwaltungsgericht die Klage des Polizisten abgewiesen, eine Berufung aber wegen der grundsätzlichen Bedeutung zugelassen.
Das OVG ist der Auffassung, dass die Beamten während eines geschlossenen Einsatzes besonderen Bedingungen ausgesetzt sind. Auch in den Ruhezeiten, die die Polizisten während des Castor-Einsatzes haben, müssen sie permanent verfügbar sein, stellte das Gericht fest.
Der klagende Polizist hatte unter anderem mit geltendem europäischen Recht argumentiert. Demnach, so meinte er, werde kein Unterschied zwischen Bereitschaftsdienst und normaler Arbeitszeit gemacht. In der Castor-Bereitschaft hätte er also Mehrarbeit geleistet, für die ihm ein entsprechender Freizeitausgleich zustünde. Der 5. Senat des OVG Lüneburg ließ Revision zu. (...)

Quelle: http://www.ndr.de/regional/niedersachsen/heide/castor443.html

Es wird interessant, dies zu beobachten und mit in den PR --> Dienststellen Ring zu nehmen!

Grüße
Marcus
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