Bereitschaftszeit nachholen -> rechtliche Grundlage???
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Hallo Zusammen,

ich sitze im PR bei der Berufsfeuerwehr.
Wir haben leider immer wieder das Problem, dass unsere Bereitschaftszeit an Sonntagen mit Arbeiten rund um die Dienststelle gestört oder unterbrochen wird. Des Weiteren haben wir regelmäßig Sicherheitswachdienste an mehreren Tagen der Woche, voll allem in der Bereitschaftszeit (abends oder Wochenendes).

Nun finde ich leider keine rechtliche Grundlage oder Gesetztestexte die mir weiterhelfen könnten, das wir ein Recht auf das Nachholen der Bereitschaftszeit haben. 

Uns geht es nur um geplante Arbeiten (Wachdienste, Ausbildung, …), die wir in unserer Bereitschaftszeit leisten.
Einsatzdienst oder Ähnliches ist kein Thema. Dafür gibt es Regelungen.


Danke für eure Hilfe.
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