Berechnung des Versorgungsausgleichs
#1

Guten Tag,
bei mir wurde der Versorgungsausgleich neu berechnet, nachdem die ehemalige, geschiedene Ehefrau in Rente gegangen ist. Dabei wurde zunächst der Pensionsanteil berechnet, der während der Ehezeit von mir "erwirtschaftet" wurde. Daraus rechnet sich der hälftige Anteil der Geschiedenen.
Aber ich erhalte auch eine Rente von der Deutschen Rentenversicherung Bund in Berlin, die mir bei meinen Altersbezügen in voller Höhe abgezogen wird - wegen § 75 der Überalimentierung. Meine Überlegung: Ich habe nicht die im Versorgungsausgleich zugrunde gelegte Altersversorgung   erwirtschaftet, sondern eine solche, die durch die Einbehaltung und damit Kürzung der Rentenversicherung viel geringer ist. Das hätte zur Folge, dass auch der für die Geschiedene ermittelte Rentenanteil geringer ist und meine Abzüge an der Altersversorgung durch den Dienstherrn ebenfalls geringer - also für mich günstiger ist. Wie kann dieses Manko korrigieren?
Mit freundlichen Grüßen
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- Wegfall des Versorgungsausgleichs
- Berechnung der Pensionshöhe für Teilzeit

NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers