02.02.2023, 00:55
Nach dem Tod meiner geschiedenen Frau habe ich als Beamter i.R. das Landesamt für Finanzen um Neuberechnung meiner Versorgungsbezüge und um einen rechtsmittelfähigen Bescheid bei weiterer Kürzung gebeten. In dem Bescheid wurde ich nicht auf die höchstrichterlich entschiedene Möglichkeit der Antragstellung beim Familiengericht auf Aufhebung des Urteils im Scheidungsverfahren zum Versorgungsausgleich hingewiesen. Bis ich einen RA gefunden hatte, der sich über die Rechtsprechung und das erforderliche Verfahren auskannte, waren mehr als 6 Monate vergangen. Hierdurch ist mir ein Schaden in Höhe von 11400 EUR entstanden, an RA-Kosten nochmals 4100 EUR zuzüglich Gerichtskosten. Fragen:
- Besteht für das LfF nicht eine Fürsorgepflicht, mich auf die Antragstellung beim Familiengericht hinzuweisen, zumal um einen rechtsmittelfähigen Bescheid gebeten wurde?
- Wer ersetzt mir den entstandenen Schaden durch die Nichtmitteilung des LfF?
Wer kann mir in dieser Angelegenheit helfen?
- Besteht für das LfF nicht eine Fürsorgepflicht, mich auf die Antragstellung beim Familiengericht hinzuweisen, zumal um einen rechtsmittelfähigen Bescheid gebeten wurde?
- Wer ersetzt mir den entstandenen Schaden durch die Nichtmitteilung des LfF?
Wer kann mir in dieser Angelegenheit helfen?