11.09.2022, 08:23
Guten Tag,
bei mir wurde der Versorgungsausgleich neu berechnet, nachdem die ehemalige, geschiedene Ehefrau in Rente gegangen ist. Dabei wurde zunächst der Pensionsanteil berechnet, der während der Ehezeit von mir "erwirtschaftet" wurde. Daraus rechnet sich der hälftige Anteil der Geschiedenen.
Aber ich erhalte auch eine Rente von der Deutschen Rentenversicherung Bund in Berlin, die mir bei meinen Altersbezügen in voller Höhe abgezogen wird - wegen § 75 der Überalimentierung. Meine Überlegung: Ich habe nicht die im Versorgungsausgleich zugrunde gelegte Altersversorgung erwirtschaftet, sondern eine solche, die durch die Einbehaltung und damit Kürzung der Rentenversicherung viel geringer ist. Das hätte zur Folge, dass auch der für die Geschiedene ermittelte Rentenanteil geringer ist und meine Abzüge an der Altersversorgung durch den Dienstherrn ebenfalls geringer - also für mich günstiger ist. Wie kann dieses Manko korrigieren?
Mit freundlichen Grüßen
bei mir wurde der Versorgungsausgleich neu berechnet, nachdem die ehemalige, geschiedene Ehefrau in Rente gegangen ist. Dabei wurde zunächst der Pensionsanteil berechnet, der während der Ehezeit von mir "erwirtschaftet" wurde. Daraus rechnet sich der hälftige Anteil der Geschiedenen.
Aber ich erhalte auch eine Rente von der Deutschen Rentenversicherung Bund in Berlin, die mir bei meinen Altersbezügen in voller Höhe abgezogen wird - wegen § 75 der Überalimentierung. Meine Überlegung: Ich habe nicht die im Versorgungsausgleich zugrunde gelegte Altersversorgung erwirtschaftet, sondern eine solche, die durch die Einbehaltung und damit Kürzung der Rentenversicherung viel geringer ist. Das hätte zur Folge, dass auch der für die Geschiedene ermittelte Rentenanteil geringer ist und meine Abzüge an der Altersversorgung durch den Dienstherrn ebenfalls geringer - also für mich günstiger ist. Wie kann dieses Manko korrigieren?
Mit freundlichen Grüßen