22.12.2021, 15:57
Hallo zusammen,
ich habe folgende Frage: Wie verhält es sich mit der Berechnung der Pensionshöhe (NRW), wenn ich diese grds. nach 40 Dienstjahren vollständig erreiche?
Diensteintritt: 01.07.1995
40 Jahre Dienstzeit: 30.06.2035
Vollzeittätigkeit: 01.07.1995 bis 31.12.2021 (41 h)
Teilzeittätigkeit: 01.01.2022 bis Regelaltersgrenze (67 Jahre) = April 2043
Werden dann die Teilzeitjahre (Anteile) bis zum 40. Dienstjahr gerechnet oder bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze?
Danke!!!
ich habe folgende Frage: Wie verhält es sich mit der Berechnung der Pensionshöhe (NRW), wenn ich diese grds. nach 40 Dienstjahren vollständig erreiche?
Diensteintritt: 01.07.1995
40 Jahre Dienstzeit: 30.06.2035
Vollzeittätigkeit: 01.07.1995 bis 31.12.2021 (41 h)
Teilzeittätigkeit: 01.01.2022 bis Regelaltersgrenze (67 Jahre) = April 2043
Werden dann die Teilzeitjahre (Anteile) bis zum 40. Dienstjahr gerechnet oder bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze?
Danke!!!