Beihilfekonkurenz zwischen Bund und Land
#1

Hallo Leute,

Folgendes Problem: Ein Kollege ist pensionierter Soldat und damit Anspruch auf Lebenszeit auf Beihilfe als Berufssoldat. Nun hat er im Land Berlin eine Stelle angenommen und unglücklicherweise hat hier das Land gesagt, er wäre im Land beihilfeberechtigt. Der Bund sagt allerdings, das stimme nicht und er würde erst zahlen, wenn Berlin die Zusage zur Beihilfe zurück nehmen würde. Ein Anwalt und ein entsprechendes Schreiben an die Leitung der Beihilfestelle hat nicht gewirkt. Jeder verweist den Kollegen an die jeweils andere Stelle. Der letzte Brief sagt aus, er solle doch klagen. Wer kann mir bzw. ihm helfen? Was stimmt den nun?

Danke und Gruß
Mumie
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#2

Welches Einkommen bezieht er über Steuerklasse 6 ?
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#3

Hallo,

Frage: Wieso Steuerklasse 6?

Der Kollege ist in der Entgeltgruppe 15 und ist verheiratet und daher vermutlich in der Steuerklasse 4, da seine Frau ebenfalls berufstätig ist.
Da ich mich mit dem Beihilferecht nicht auskenne, besteht für mich eigentlich nur die Frage: Ist Bundesrecht (als ehemaliger Soldat) vorangig dem Länderrecht Berlin (als Entgeltempfänger)?
Vielleicht kannst du mich da aufklären.

Danke
mumie
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#4

Hallo Mumie,

da es sich hier um 2 Beamtengehälter handelt müssen auch 2 Steuerkarten hinterlegt werden.
also in dem Beispiel vermutlich Steuerklasse IV für die Beamtenstelle
beim Land Berlin.
und Steuerklasse 6 für die Versorgungsbezüge als Berufssoldat.

In diesem Fall greift das Beihilferecht des Landes Berlin.
maßgebend ist hier die Steuerklasse IV.

Wenn die Steuerklasse IV für die Versorgungsbezüge als Berufssoldat verwendet worden wäre - ist die Beihilfestelle der Bundeswehr maßgebend.

Vielleicht hilft dies etwas weiter.

Beste Grüße!
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#5

Halli Hallo,

Zunächst eines: Er ist kein Beamter in Berlin sondern Arbeitnehmer und ist als Berufsoldat bereits in Pension hat aber eine Stelle im Land angenommen und hat daher nur eine Steuerkarte. Die Beihilfestelle der Bundeswehr sagt sie wären zuständig. Aber auch das Land Berlin sagt sie wären zuständig. Da beide sich nicht einig sind, erhält er zur Zeit keine Beihilfe hat aber enorme Ausgaben.
Frage: Die Beilhilfe ist abhängig, wo er seine Steuer bezahlt?

Viele Grüße
Mumie
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#6

Hallo Mumie,

Du scheinst hier etwas zu verwechseln.
Wenn Dein Bekannter Berufsoldat war und jetzt Versorgungsbezüge von dem Wehrbereichsgebührnisamt erhält, benötigt er dafür eine Steuerkarte. Denn dies ist identisch mit einem Ruhestandsbeamten.
Ebenfalls benötigt er eine Steuerkarte für seine Tätigkeit als Angestellter für das Land Berlin.

Scheinbar hat er Dich nicht über alles richtig informiert.

Beste Grüße!
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#7

Na, dass scheint mir auch so. Ich wollte da auch nicht so tief in die Privatsphäre eindringen. Aber ich sehe jetzt die ganze Geschichte etwas klarer. Ich danke dir auf alle Fälle erst einmal

Viele Grüße
Mumie
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