Beigeordneter trotz bezahlter Anstellung in der Gemeinde? (GemO Rlp)
#1

Laut Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz § 53 bzw. 53a darf jemand, der gegen Entgelt im Dienst der Gemeinde steht, nicht ehrenamtlicher Beigeordneter werden.

Jetzt zu meiner Frage: Gibt es da Ausnahmeregelungen, Präzedenzfälle oder Schlupflöcher, die das doch möglich machen, gleichzeitig Beigeordneter zu sein und für die Gemeinde gegen Entgelt zu arbeiten?

Wenn ja, würde ich gerne wissen wo ich das nachlesen kann.
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#2

Hallo,

ich sehe da keine Schlupflöcher. Die beiden Paragraphen sind eindeutig und lassen meines Erachtens keine Ausnahmen zu.

§ 53 Wahl der Bürgermeister
(4) Ehrenamtlicher Bürgermeister darf nicht sein, wer

1. nicht Bürger der Gemeinde ist,

2. gegen Entgelt im Dienst der Gemeinde, der zuständigen Verbandsgemeinde oder eines öffentlich-rechtlichen Verbandes, bei dem die Gemeinde Mitglied ist, steht, wobei § 71 unberührt bleibt,

3. gegen Entgelt im Dienst einer Gesellschaft steht, an der die Gemeinde mit mindestens 50 v.H. beteiligt ist,

4. mit Aufgaben der Staatsaufsicht über die Gemeinde oder der überörtlichen Prüfung der Gemeinde unmittelbar beauftragt ist.

§ 53a Wahl der Beigeordneten
(1) Die Beigeordneten werden vom Gemeinderat gemäß den Bestimmungen des § 40 gewählt. § 53 Abs. 3 und 4 gilt entsprechend.
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#3

Eine verbeamtung wäre möglich!? Die bekommen kein Entgeld.
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#4

(13.07.2019, 13:55)Gast schrieb:  Eine verbeamtung wäre möglich!? Die bekommen kein Entgeld.

Meinte natürlich "Entgelt"
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#5

Ja, für Ehrenbeamte wie Feuerwehrleute, die ja im Normalfall kein Entgelt erhalten, gilt dies nicht, d.h. sie dürfen ehrenamtliche Beigeordnete werden.
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#6

Geht hier aber nicht um Feuerwehrleute, sondern um einen Angestellten im öffentlichen Dienst
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#7

So weit ich weis können alle Angestellte im öffentlichen Dienst verbeamtet werden.
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#8

Die Regelung gilt nach meiner Meinung auch für Beamte. Das heißt den Begriff Entgelt muss man so verstehen, dass auch die Besoldung der Beamten dazu gehört.
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#9

(13.07.2019, 15:50)Gast schrieb:  Die Regelung gilt nach meiner Meinung auch für Beamte. Das heißt den Begriff Entgelt muss man so verstehen, dass auch die Besoldung der Beamten dazu gehört.

Genau darum geht es mir. Gilt diese Regelung auch für Beamte oder nicht? Ein Beamter bekommt ja eine Besoldung und kein Entgelt.
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