Bei Stellenwechsel, so krasse Rückstufung ?
#1

Ich hoffe hier kann mir jemand weiterhelfen, seit 12 Jahren arbeite ich als Jugendarbeiter in einem Jugendhaus, bezahlt nach einem Erzieher(habe aber keinen staatlich, anerkannten Erzieher) in der S 6.
Jetzt ist man der Meinung, doch lieber einen studierten Sozialpädagogen einzustellen und mich umzusetzen.
Ich soll demnächst in verschiedenen Kindergärten, putzen, saubermachen, Gartenarbeit u.s.w. also mehr oder weniger Pampelarbeiten erledigen.
Bezahlt werde ich dann in der 2. darf man den eigentlich so extrem runtergestuft werde, das nach 12 Jahren ?
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#2

Ja, leider... Icon_frown
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#3

Kommt drauf an. Bei uns steht die Gehaltsgruppe im Arbeitsvertrag, bei jeder Höhergruppierung wird der entsprechend geändert. Da kann man uns nicht einfach runterstufen sondern muß uns ggf. eine gleichwertige Stelle "backen" (Änderungskündigung geht natürlich auch, so lange man noch kündbar ist).

Wie ich inzwischen gehört habe, werden aber wohl nicht überall die Gehaltsgruppen im Arbeitsvertrag aufgenommen. Dann ist es wohl möglich, da der TVÖD ja sagt, man bekommt das, wie die Stelle bewertet ist, unabhängig von den Voraussetzungen, die die Person erfüllt, die die Tätigkeit ausübt.
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