Begrenzte Dienstfähigkeit in Teilzeit
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Eine Lehrerin arbeitet aus privaten Gründen in Teilzeit (14 Lehrerwochenstunden).  Aus gesundheitlichen Gründen kann sie nur 8 Stunden pro Woche arbeiten. Das ist mehr als die Hälfte ihrer regelmäßigen Arbeitszeit. Ist sie dann begrenzt dienstfähig? Oder bedeutet "begrenzt dienstfähig" immer mehr als die Hälfte der Vollzeitbeschäftigung, bei Lehrkräften also 21 Lehrerwochenstunden?
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