Befristung
#1

014

Ich wurde mit einer Befristung von zwei Jahren eingestellt, mein Problem: ab wann muss der Arbeitgeber die Karten auf den Tisch legen? Sprich es reicht am letzten Tag wo die Befristung ausläuft oder er kann/ muss mir z.B. drei Monate vorher eine klare Auskunft geben?
Wäre schön wenn es dazu einen klaren Gesetzestext gibt!

Der Hintergrund ist der dass man sich beim Arbeitsamt 3 Monate vorher melden muss um bei Inanspruchnahme keine Abzüge vom Arbeitslosengeld zu haben.
Ein Kollege hat das "Problem" und wird von A.- Amt zu Bewerbungsgesprächen geschickt! Und er muss an diesen Tagen Urlaub nehmen und kann nicht mal zusagen weil er erst vom AG in 3 Monaten eine verbindliche Aussage erhält! P033 Ich selber habe schon beim Großen Chef und im Personalbüro nachgefragt ohne Erfolg!! Icon_sad

Wäre schön wenn ihr mir helfen könnt, dann kann ich wieder etwas ruhiger schlafen D020
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#2

Gar nicht. Wenn der Vertrag ausläuft, läuft er aus. Arbeitssuchend melden musst Du Dich drei Monate vor Ablauf, das ist richtig.

Habt Ihr keinen Gleitzeit, die Du für die Vorstellungsgespräche nutzen kannst?
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