Befristeter Vertrag + Jahressonderzahlung
#1

Hallo liebes Forum,

ich hätte folgende Frage bzgl. der Anrechnung von Arbeitszeit.

Ich habe eine Stellenzusage erhalten. Die Probezeit soll in einem auf 6 Monate befristeteten Vertrag auf E11 laufen. Danach werde ich sofort höher gestuft in unbefristetem Verhältnis.
Da dies nun zwei verschiedene Verträge sind würde ich jetzt davon ausgehen dass nur der zweite Vertrag gerechnet wird, da auch nur dieser am 1. Dezember gültig wäre. Das würde leider auch bedeuten, dass ich die 6 Monate aus dem Probevertrag "verliere".
Sehe ich das richtig? Gäbe es hier Möglichkeiten die Zeit angerechnet zu bekommen?

Vielen Dank im Voraus und Grüße aus dem hohen Norden
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#2

Ich gehe jetzt mal davon aus, dass der TVöD gilt. Gemäß § 20 richtet sich die Sonderzahlung nach dem durchschnittlichen Entgelt, welches in den Kalendermonaten Juli, August und September gezahlt wurde. Bemessungssatz ist die Entgeltgruppe, die du am 1. September hattest.
Gemäß Absatz 4 verringert sich der Anspruch um ein Zwölftel für jeden Kalendermonat, in dem du noch keinen Anspruch auf Entgelt hattest. Wenn du z.B. am 01.04.15 anfängst, wird der errechnete Anspruch noch einmal um ein Viertel gekürzt.
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#3

Ja das ist mir klar. Aber bezieht sich die Regelung auf das konkrete Vertragsverhältnis oder allgemein auf die Anstellung in ihrer Gesamtheit, unabhängig von verschiedenen Arbeitsverträgen?
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#4

Hallo liebes Forum,

ich besitze einen befristeten Vertrag und zwar zum 30.11.2017. Mein Eintritt war am 01.12.2016.
Meine Jahressonderzahlung wurde mir bei der November 2017 Abrechnung nicht berücksichtigt.
Steht mir diese nun nicht zu?
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#5

Hallo,
nein leider nicht.
Nur wer am 1. 12. in einem Arbeitsverhältnis steht hat Anspruch auf die Jahressonderzuwendung.
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#6

Hallo liebes Forum, gilt das auch, wie ist die Regelung zur Sonderzahlung, wenn man zum 1.12. im Mutterschutz ist? Viele Grüße
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#7

(12.01.2024, 12:56)Gast schrieb:  Hallo liebes Forum, gilt das auch, wie ist die Regelung zur Sonderzahlung, wenn man zum 1.12. im Mutterschutz ist? Viele Grüße
 ja, man ist trotz der  Mutterschutzfrist im Arbeitsverhältnis
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