Befangenheit nach BayPVG
#1

Hallo zusammen,

ich habe mal einen ziemlich komplizierten Fall. Diesmal bin ich sogar selbst betroffen. Meine eigene Beförderung steht auf der Tagesordnung der nächsten Sitzung. Ich bin der einzige Gruppenvertreter der Beamten und es gibt auch kein Ersatzmitglied, da die Kollegin die Gemeinde verlassen hat. Ich selbst bin logischerweise befangen und darf nicht abstimmen.

Nach Art. 38 Abs. 2 BayPVG und Kommentierung sind allein die Vertreter dieser Gruppe zur Beratung und Beschlussfassung berufen.

Kann hier der gesamte PR (ohne mich) entscheiden?

Danke für Eure Hilfe!
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#2

...es gibt den schönen Spruch "Weiterlesen erleichtert die Rechtsfindung"...

(2) 1 In Angelegenheiten, die Angehörige nur einer Gruppe betreffen, sind allein die Vertreter dieser Gruppe zur Beratung und Beschlußfassung berufen, es sei denn, daß sie gemeinsame Beratung im Personalrat beschließen. 2 Dies gilt nicht für eine Gruppe, die im Personalrat nicht vertreten ist.

...also wo ist dein Problem?

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#3

Dass es nur für Beratung gilt! Nicht für die Abstimmung.

Und nun?
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#4

...dann kannst du nicht befördert werdenIcon_biggrin ...

Nein...im Ernst...es muss auch in Bayern eine Möglichkeit für deinen Fall geben...da du ja offensichtlich an der Beratung teilnehmen darfst, kann deine Nichtteilnahme an der Beschlussfassung evtl. als "Enthaltung" gewertet werden?...

...was sagen andere Kommentierungen?
...ich habe mir die Gesetzesgrundlage gerade noch mal angesehen und bin zu folgendem (Umkehr)Schluß gekommen:

..wenn die gemeinsame Beratung beschlossen wird, sind (auch) die Vertreter der anderen Gruppe zur Beratung und Beschlussfassung berechtigt...

..hier hat sich wohl der Gesetzgeber nur etwas unglücklich irreführend ausgedrückt, um seinen wahren Willen kund zu tun...

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#5

In der Kommentierung (Aufhauser/Warga/Schmitt-Moritz, S. 150 RN 3) steht aber, dass eine gemeinsame Beschlussfassung hier stets unzulässig ist.

Bleibt nur ein Rücktritt... Icon_razz

oder der PR lässt die 14 Tagesfrist auslaufen!
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#6

also ehrlich gesagt...welchen Sinn macht die mögliche gemeinsame Beratung, wenn man das Beratungsergebnis nicht in Form eines (gemeinsamen) Beschlusses umsetzen kann...P033

..vielleicht irrt auch nur der Kommentator?...ist ja auch nur ein MenschIcon_mrgreen

Alternative 2 wäre die kreative Antwort des PR auf eine offensichtlich nicht zu Ende gedachte gesetzliche Regelung im Freistaat Bayern...135

Viel Spass noch mit dem BayPVG und viel Erfolg im künftigen Beförderungsamt!
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#7

Danke...für den Austausch...
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