Beförderung gegen Willen der Betroffenen
#1

Hallo,
meine Frage: Kann meine Vertreterin (Fachhochschulabschluss) gegen ihren Willen zur Abteilungsleiterin "befördert" werden, wenn ich (ebenfalls Fachhochschulabschluss) in Altersteilzeit gehe und sie keinen qualifizierten Ersatz für die Stellvertretung bekommt, sondern ein Azubi und eine unausgebildete 400,-Euro-Kraft als Kompensation angeboten werden. Und wenn ja, mit welchem Argument?
Zitieren
#2

Nein. Es handelt sich ja hier um ein Vertragsverhältnis und wenn sie befördert wird, wird das bestehende Vertragsverhältnis geändert und das geht nur beidseitig.

Ggf. ginge das, wenn sie noch nicht unkündbar ist, mit einer Änderungskündigung. Die kenne ich allerdings nur im Zusammenhang mit für den Angestellten negativen Auswirkungen, also weniger Geld oder weniger Stunden oder sowas.
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- Demonstration gegen Arbeitgeber
- Ausgetauscht gegen geringere EG???
- Als Lehrgeselle gegen eigenen Willen

NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers