Beamter oder Studium
#1

S10347

habe eben dieses Forum hier gefunden, was ich auch sogleich testen möchte. Icon_mrgreen

Da auf meiner derzeitigen Stelle (mittl. Dienst) eventuell eine Verbeamtung möglich wäre, ich aber eventuell auch ein Studium beginnen möchte, überlege ich seit langer Zeit was nun die beste Vorgehensweise ist. Leider bin ich diesbezüglich noch immer zu keinem Ergebnis gekommen Icon_cry. Einerseits gibt es immer weniger Beamtenstellen und es ist vll. eine einmalige Gelegenheit, anderseits wäre ich mit einem Studium (hoffentlich) in ca. 3 Jahren fertig. Die Zukunftsaussichten allgemein (arm/reich etc.) sind auch nicht wirklich rosig... Da es hier sicherlich viele Leute mit viel Lebenserfahrung gibt, wäre ich für hilfreiche Antworten sehr dankbar. Danke vorab.

Viele Grüße


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#2

Hallo,

das ist eine schwere Entscheidung. Wenn Du noch jung bist und den Biss hast, ein Studium mit vernünftiger Note abzuschließen und auch danach einige Jahre engagiert zu arbeiten, rate ich Dir zum Studium. Bei dem heutigen und dem zu erwartenden Arbeitsmarkt in einigen Jahren solltest Du immer eine gut bezahlte Stelle bekommen können. Du kannst dann auch auf eine obere Position kommen.

Wenn Du bereits älter bist (> 27), eher freizeitorientiert oder auch risikoscheu bist, rate ich Dir eher dazu, Beamter im mittleren Dienst zu werden. Bedenke auch das recht gute Netto-Gehalt als Beamter, das musst Du als Angestellter erst mal erreichen.

Tendenziell habe ich aber den Eindruck, dass die Beamten im mittleren Dienst eher unzufrieden sind. Wenig Einfluss, viele Kollegen mit besserer Bezahlung, geringe Perspektiven, eher geringes Ansehen...

Viele Grüße

Ralf
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#3

Hallo Ralf,
vielen Dank für deine Antwort. Ich bin etwas <27 und hatte lange Angst vor dem Stress eines Studiums. Danach ist der Plan entstanden mich verbeamten zu lassen und über den Fachwirt o.ä. eine geh. Dienst Stelle zu bekommen. Da ich nun erfahren habe, dass die Aussichten in dem Punkt ebenfalls nicht rosig sind, bin ich wieder auf das Studium zurückgenommen. Das war vor vielen Monaten....

Liebe Grüße
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#4

Hallo,
dem Kollegen von Beitrag #2 kann ich weitgehend zustimmen. Ich selbst war über drei Jahrzehnte als Beamter im mittleren Dienst tätig und habe in dieser Zeit so meine Erfahrungen sammeln können. Der mittlere Dienst ist meiner Meinung nach in vielen Resorts zum Auslaufmodell degradiert worden und hat offenbar kaum noch Zukunft. Es kann nicht sein, dass z.Bsp. ein Amtsinspektor mit fast 40 Jahren Berufserfahrung und ca. 2.400 € Nettogehalt nichts anderes macht als "Ergänzungslieferungen einsortieren", Post frankieren , Schriftstücke abheften usw. Aus meiner Sicht ist dies eine völlig sinnlose Verschwendung von Steuergeldern. Noch vor wenigen Jahren war dies unvorstellbar, da erledigten die Angehörigen dieser Laufbahn Aufgaben, die heute nur noch den Kolleginnen u. Kollegen des gehobenen Dienstes vorbehalten sind. Die öffentlichen Arbeitgeber haben es einfach versäumt, die Berufsbilder der verschiedenen Beamtenberufe den Erfordernissen und Gegebenheiten des täglichen Dienstes anzupassen. Für nahezu jeden Handgriff benötigt man heute ein Studium und es kommt hinzu, dass viele Stellen des mD zwischenzeitig den IT-Lösungen zum Opfer gefallen sind und Personal auf dieser Ebene nicht mehr benötigt wird. Den "einfachen Dienst" finden wir kaum noch in den Behörden und einfachere bis mittelschwere Tätigkeiten mit entsprechendem Verantwortungsgrad werden auf schlecht bezahlte Teilzeit-Angestellte übertragen.
Zitat meiner Vorgesetzten: "Sie haben ja nur mittlere Reife und Sie haben auch nicht studiert - man kann Sie einfach zu nichts gebrauchen - wir haben kaum Arbeit für Sie"

Fazit : Frühpensionierung mit Mitte 50 !
Meine negativen Erfahrungen müssen natürlich nicht unbedingt für alle Resorts Gültigkeit haben.

Trotzdem mein Ratschlag: Studium !

Wünsche Dir viel Glück


Gruß

Martin





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#5

Hallo Martin,

dankeschön für deinen Beitrag! Dein Eindruck wundert mich jedoch, die mittl. Dienst Stelle bei der man Post frankiert etc. möchte ich sehen. :-) Meiner Erfahrung nach geht die Entwicklung in die Richtung viel Anforderung und wenig Geld- zumindest ist das bei uns so. Wir machen zwischenzeitllich Tätigkeiten die - wie man mir gesagt hat- ganz früher ein Jurist gemacht hat. Tendentziell werden die Eingangsamt geh. Dienst-Stellen bei uns von A9 in Richtung A8 gedrückt. Für die einfachen Sachen wie du sie beschreibt werden 1 €-Jobber oder ähnliches eingesetzt.

Viele Grüße

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#6

Und wie ist die Meinung zum Thema als Frau mit 26 ein Studium zu beginnen? Wird man nach Beendigung mit 29/30 abgestempelt oder hat man noch Chancen auf eine gute Stelle?
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#7

Hallo,

mit Ende 20/Anfang 30 sollte das auf jeden Fall noch passen. Ich glaube nicht, dass das Alter ein Kriterium ist, eher die Arbeitsleistung:-). Auf meiner Schule gibts auch noch den ein oder anderen, der mit Ende 20 noch die Beamtenlaufbahn absolviert. Die Regel bilden zwar eher die Jungspunde, die direkt nach dem Abi Anwärter werden, aber auch mit Verlaub "ältere Semester" sind vertreten.
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#8

@ Hank: Die Beamtenlaufbahn im Gehobenen Dienst ist eigentlich eine Ausbildung und kann daher nicht mit einem echten Studium an einer FH oder Uni verglichen werden. Als Beamtenanwärter ist die Übernahme ziemlich sicher, erst recht wenn man aus dem mittleren Dienst aufsteigst. Nach einem Studium an FH oder Uni fängt man dagegen fast bei Null an und muss sich eine Stelle suchen.

@ lalilu: Welches Studium planst Du denn ?
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#9

Hallo Gast,

richtig planen tu ich momentan leider noch kein Studium aus genau diesem Grund, weil ich eigentlich nicht wieder von vorne anfangen möchte. Wenn man mit dem Fachwirt eine Chance auf eine gute Stelle hätte würde ich vermutlich diesen wählen. Ansonsten dachte ich studiumstechnisch eben an den geh. Dienst eventuell oder etwas soziales (Lehrer, Erziehungswissenschaften, Sozialpädagogik...) . Je mehr ich darüber nachdenke desto weniger weiß ich was ich will.

Liebe Grüße
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#10



Jo, ist ein Dualstudium, hälftig in der Verwaltung und hälftig an der FH. Man kann die Befähigung für den gehobenen Dienst auch anders erwerben, aber so ist es der sicherste Weg.
Andere Wege in den gehobenen Dienst zu kommen wären z.B. soziale Arbeit oder Lehramt. Soziale Arbeit ist mit Regelstudienzeit von 6 Semestern recht kurz, Lehramt ist sehr zeitintensiv (mind. 5- 6 Jahre mit Vorbereitungszeit). Vielleicht kommst du der Antwort auf die Frage, was du wirklich willst, näher, wenn du dir mal die Stoffpläne der verschiedenen Alternativen anguckst.


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#11

Naja ich denke Studium ist eher die Notfalllösung wenn alles andere wenig Aussicht auf Erfolg hat. Welche Methoden siehst du denn so um den geh. Dienst anderweitig zu bekommen- vor allem mit guten Chancen auf eine Stelle danach? Wenn wir schon beim Thema sind: Sind die Angestelltenprüfung 2 und der Fachwirt das gleiche und was davon lässt sich auch als Beamter machen? Oder ist es besser die Weiterbildung als Angesteller zu absolvieren? Wie groß sind die Chancen damit überhaupt eine geh. Dienst-Stelle zu bekommen wenn man noch keine hat? Ich kenne nicht einmal jemanden, der für diese Weiterbildung beurlaubt wurde...
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#12

Das hängt davon ab, welches Studium respektive welche Ausbildung du mitbringst. In einigen Ämtern/Fachbereichen ist es eher die Regel, dass „Externe“ eingestellt werden, z.B. die Ingenieure oder Architekten im Bauamt/Liegenschaften oder die Sozialarbeiter im Jugendamt.
Das Gros durchläuft aber die normale Vfa-Ausbildung oder eben die Ausbildung als Anwärter für den ehemals gehobenen nichttechnischen Dienst (jetzt Laufbahngruppe II) und wird danach als Beschäftiger (Vfa) in Laufbahngruppe I eingestellt oder bekommt als Beamter ein Amt in Laufbahngruppe II zugewiesen. Ich möchte mal behaupten, dass es in den Ämtern, wo keine spezifischen Kenntnisse erforderlich sind, eher die Ausnahme ist, dass „Fremdausgebildete“ eingestellt werden.

Zum A II /Fachwirt. Das „Kind“ wird unterschiedlich bezeichnet. Die Berufsbezeichnung „Verwaltungsfachwirt“ wird nicht von allen Studieninstituten vergeben, manche bescheinigen einfach nur, dass man erfolgreich am A II teilgenommen hat. Bei uns an der Schule werden die Schüler auch gemeinsam unterrichtet, da der Stoff deckungsgleich ist. Da gibt’s offenbar keine stringente Regelung. Entscheidend ist was hinten rauskommt, nämlich die Befähigung zur Ausübung von Tätigkeiten in der Laufbahngruppe II. Und das ist bei beiden gegeben.
Ich weiß nicht, wie das bei den einzelnen Kommunen gehandhabt wird, aber wir haben auch Beamte des ehemaligen m.D. dabei, die über den A II (eigentlich ja für Beschäftigte vorgesehen) die Befähigung für die Laufbahngruppe II erlangen. Das ist also rein rechtlich möglich, fraglich nur, ob das vom Arbeitgeber auch immer so gewollt ist. Das müsste dann im Einzelfall mit dem Arbeitgeber abgesprochen werden.
Bei uns sind die Chancen ganz gut, nach dem A II ne Stelle in der LG II zu bekommen. Die letzten Absolventen des A II sind nach erfolgreichem Abschneiden in kürzester Zeit höhergruppiert worden bzw. haben ne besser dotierte Stelle erhalten. Allerdings kenne ich in meiner Kommune wenige, die es über EG 9 hinaus schaffen, da ist meist wieder Ende im Gelände.
Mit der Beurlaubung ist das auch so eine Sache. Das wird auch unterschiedlich gehandhabt. Ich kenne das so, dass der Arbeitgeber für die Zeit der Weiterbildung die Bezüge zahlt und auch die Fortbildungskosten und Reisekosten übernimmt.
Es gibt aber auch andere, die sich beurlauben lassen und das auf eigene Kappe machen.
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#13

Hallo,

vielen Dank für die Antworten. Leider tun sich immer und immer wieder neue Fragen zu dem Thema auf. Dann gibt es für Beamte eigentlich keine spezielle Weiterbildung um in den geh. Dienst zu kommen, wenn die A II/Fachwirt eher für die Angestellten gedacht ist? Welche Weiterbildungsmöglichkeiten sind noch zu empfehlen? Gibt es irgendwelche umfangreichen Infomaterialien zu diesem Thema?

Ist es als Beamter schwieriger beurlaubt zu werden als als Angestellter? Bzw. ist es schwieriger an dem Lehrgang teilnehmen zu können als als Angestellter? Alternativ stünde mir die Möglichkeit des Studiums immer noch zur Verfügung, sofern die A II-Variante scheitern würde.... In wiefern hat man einen "Anspruch" auf eine Beurlaubung? Ich gehe nicht davon aus, dass mein Arbeitgeber die Kosten übernimmt...womit ich auch leben könnte. Ich habe generell einfach eher das Gefühl dass die Beamtenstellen tendenziell weniger werden, deshalb bin ich mir nicht sicher, ob ich mir diese Chance entgehen lassen möchte...
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#14

Hi,

kein Problem, soweit ich weiter helfen kann, versuche ich dieses so gut es geht zu tun.
Naja, hier in meinem Bundesland ist diese Weiterbildung im Rahmen des Regelaufstiegs ja ausdrücklich für Beamte vorgesehen. Für Angestellte des mittleren Dienstes gilt das analog. Man muss allerdings dazu sagen, dass dieser Lehrgang bei Angestellten eher nachgefragt ist, weil die Zeit, in der Verwaltungsbeamte im mittleren Dienst ausgebildet wurden, nahezu vorbei sind und hier quasi die willigen Restbestände noch geschult werden. Bei den VFa`s ist es hingegen die Regel, so dass die Nachfrage eine ganz andere ist.
Das wäre also schon dein Anknüpfpunkt, wenn es denn was für dich wäre.
Infomaterialien ist eher schwierig,ich habe hier zwar das ein oder andere, aber das ist eben bundeslandabhängig. Ich kann dir empfehlen, mal die Laufbahnverordnung deines Bundeslandes zu studieren.

Zu dem Thema Beurlaubung kann ich keine definitive Antwort geben, das ist arbeitgeberabhängig. Generell haste aber schon einen Anspruch drauf, wenn keine dienstlichen Belange entgegenstehen. Hier kann man bis zu 6 Jahren beurlaubt (ohne Dienstbezüge versteht sich) werden.
Naja, die Kosten des A II ansich gehen auch noch (etwas über 3.000 €). Man muss aber dann auch die 10 Monate über die Runden kommen, wenn der AG kein Gehalt bezahlt. Ist nicht ganz so einfach.
Kann sich aber lohnen, wenn man dann später vielleicht in EG 9 oder gar noch höher rutscht.




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#15

Irgendwie scheint mir die Sache eine ziemlich unklare Angelegenheit zu sein. Ist es für den Fachwirt von Bedeutung ob man Beamter auf Probe oder Lebenszeitbeamter ist? Lässt sich dieser Lehrgang mit Bafög finanzieren?
Und: Ist es empfehlenswert den Beamtenstatus vor dem Lehrgang zu erwerben (verliert man dieses durch den Lehrgang) oder ist es besser den Lehrgang als Angestellter zu absolvieren und danach das Beamtentum anzustreben?
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