Beamter oder Studium
#16

Irgendwie scheint mir die Sache eine ziemlich unklare Angelegenheit zu sein. Ist es für den Fachwirt von Bedeutung ob man Beamter auf Probe oder Lebenszeitbeamter ist? Lässt sich dieser Lehrgang mit Bafög finanzieren?
Und: Ist es empfehlenswert den Beamtenstatus vor dem Lehrgang zu erwerben (verliert man dieses durch den Lehrgang) oder ist es besser den Lehrgang als Angestellter zu absolvieren und danach das Beamtentum anzustreben?

Du bleibst ja im Normalfall weiter Beamter, dann eben nur nicht mehr in der LG I sondern in LG II. Ich gehe mal davon aus, dass ein Dienstherr nur Beamte auf Lebenszeit hinschickt,aber wissen tue ich das nicht.

In der Regel handelt es sich bei den Lehrgängen zum Verwaltungsfachwirt um privatrechtliche Abschlüsse die nach § 2 Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) nicht gefördert werden können. Das war die Antwort, die ich damals bekommen habe.Also keine Förderung.

Die Frage ist so ohne weiteres nicht zu beantworten. Wenn man den Lehrgang als Angestellter absolviert, wird man danach im Normalfall auch wieder als Angestellter übernommen. Es gibt aber auch Fälle, da kann man ins Beamtenverhältnis übernommen werden. Das hängt ganz vom Arbeitgeber/Dienstherrn ab. Besser/Schlechter gibt es da nicht.
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