Hallo, habe ich als Bauhofmitarbeiter in Baden Württemberg Recht auf Erschwerniszuschläge?
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Jein.
Das hängt von ganz vielen Parametern ab, z. B. ob Du in Deinem Ausbildungsberuf (überwiegend) beschäftigt bist, was Du tatsächlich für Arbeiten durchführst, ob es in Deinem Betrieb/Deiner Kommune eine Dienstvereinbarung z. B. für die Pauschalierung der EZS gibt, ob es einzelvertragliche Regelungen nach TVöD §24 gibt oder ob z. B. bei der Einstufung/Anstellung grundsätzlich so eingestuft wurde, dass Dir "spitz abgerechnete" EZS nicht mehr zustehen....
Leider kann ich das also nicht pauschal beantworten.
Es kommt tatsächlich fast von Bauhof zu Bauhof auch in Baden-Württemberg zu unterschiedlichen Regelungen.
Das größte Problem bei einer "spitzen" Abrechnung ist der sehr komplizierte TVöD Bezirkstarifvertrag und die rechtssichere Dokumentation auf der Baustelle und die entsprechende notwendige Kontrolle/Freigabe durch den Dienstvorgesetzten.
GvlG
bernd