30.12.2013, 20:06
Hallo zusammen,
heute beschäftigt mich folgende Frage:
In einer Kommune sollen zur Unterstützung des Baubetriebshofes Personen eingestellt werden, welche derzeit Hartz-4 bekommen. Diese sollen "getarnt" als Ehrenamtliche Aufgaben im Baubetriebshof nach Abruf übernehmen und hier unterstützend mitwirken (zB. Winterdienst). Sowohl die Arbeitszeit als auch das Entgelt sind begrenzt. Letzteres würde bei unter 5€ die Stunde liegen.
Liegt bei der Einstellung dieser Hilfskräfte nicht ein Verstoß gegen das AGG vor? Oder gibt es noch andere Normen? Hat die Bezahlung nicht nach Tarif zu erfolgen, zumal ja alle anderen Festangestellten nach TVÖD bezahlt werden?
Vielen Dank für Eure Antworten!!!
heute beschäftigt mich folgende Frage:
In einer Kommune sollen zur Unterstützung des Baubetriebshofes Personen eingestellt werden, welche derzeit Hartz-4 bekommen. Diese sollen "getarnt" als Ehrenamtliche Aufgaben im Baubetriebshof nach Abruf übernehmen und hier unterstützend mitwirken (zB. Winterdienst). Sowohl die Arbeitszeit als auch das Entgelt sind begrenzt. Letzteres würde bei unter 5€ die Stunde liegen.
Liegt bei der Einstellung dieser Hilfskräfte nicht ein Verstoß gegen das AGG vor? Oder gibt es noch andere Normen? Hat die Bezahlung nicht nach Tarif zu erfolgen, zumal ja alle anderen Festangestellten nach TVÖD bezahlt werden?
Vielen Dank für Eure Antworten!!!