Bürgerarbeit // ehrenamtliche Tätigkeit
#1

Hallo zusammen,

heute beschäftigt mich folgende Frage:
In einer Kommune sollen zur Unterstützung des Baubetriebshofes Personen eingestellt werden, welche derzeit Hartz-4 bekommen. Diese sollen "getarnt" als Ehrenamtliche Aufgaben im Baubetriebshof nach Abruf übernehmen und hier unterstützend mitwirken (zB. Winterdienst). Sowohl die Arbeitszeit als auch das Entgelt sind begrenzt. Letzteres würde bei unter 5€ die Stunde liegen.
Liegt bei der Einstellung dieser Hilfskräfte nicht ein Verstoß gegen das AGG vor? Oder gibt es noch andere Normen? Hat die Bezahlung nicht nach Tarif zu erfolgen, zumal ja alle anderen Festangestellten nach TVÖD bezahlt werden?
Vielen Dank für Eure Antworten!!!
Zitieren
#2

Schau doch mal bitte ich mal im Thread "Bürgerarbeiter müssen nach TVöD vergütet werden" nach. Ich denke, hier bekommst Du vielleicht Deine Antwort.
Zitieren
#3

Wieso getarnt? Eine AGH muß zusätzlich sein und das ist sie wohl. Ansonsten hätte die Gemeinde gar nicht die Zusage gekriegt.
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- Eingruppierung Bauzeichner / Tätigkeit in der Verwaltung
- Dauer höherwertige Tätigkeit
- Zulage bei vorübergehender Übertragung höherwertiger Tätigkeit

NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers