Auswahlverfahren für Stelleninhaber bei Höherbewertung (Beamte)
#1

Folgendes Beispiel: Die Wachabteilungsleiter einer Berufsfeuerwehr wurden seit Jahren nach A10 besoldet. Im Rahmen einer Neubewertung wurden die Stellen jetzt nach A11 bewertet. Das Personalamt sieht jetzt vor, die Stellen mit Auswahlverfahren auszuschreiben und die Stelleninhaber müssten ebenfalls das Verfahren durchlaufen. Zur Besetzung der Stellen gab es seinerzeit bereits ein Auswahlverfahren, die geeignetsten Bewerber wurden ausgewählt. Demnach handelt es sich jetzt doch eigentlich nur um eine Anhebung der bereits seit Jahren durch die Stelleninhaber ausgefüllten Stellen ? Wäre ein Auswahlverfahren rechtlich gesehen zu akzeptieren?
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#2

Moin,

der Dienstherr kann nur dann auf eine Auswahl verzichten, wenn es für die jeweilige Stelle unter Berücksichtigung von Befähigung, Eignung und Leistung nur eine Entscheidung geben kann. Einen Anspruch der Beamten auf der Stelle gibt es nicht (grundlegender Unterschied zu Beschäftigten). Vgl auch die Ausführungen unter https://www.michaelbertling.de/beamtenre...renten.htm

VG 1887
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