Auswahl der OB-Kandidaten für Podiumsdiskussion in Duisburg war rechtswidrig
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Die Auswahl der Duisburger OB-Kandidaten für eine Podiumsdiskussion war nach Mitteilung der Kommunalaufsicht der Bezirksregierung Düsseldorf rechtswidrig. Seinerzeit waren nur Bewerber der Parteien berücksichtigt worden, parteilose blieben außen vor: http://www.derwesten.de/staedte/duisburg...17523.html
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