Aussichten auf Verbeamtung als Diplom-Verwaltungswirt
#1

Hallo, liebe Forengemeinde!

Zur Zeit überlege ich, ein duales Studium zum Diplom-Verwaltungswirt - gehobener nichttechnischer Verwaltungsdienst - anzugehen. Das Studium wird als Beamtenanwärter, also als Beamter auf Widerruf, durchlaufen und würde bei einer 20.000-Einwohner Stadt absolviert werden.
In der Stellenausschreibung steht, wie bei vielen anderen auch, dass es keinen Rechtsanspruch auf die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe gibt.
Insofern alles klar. Ich gehe ferner davon aus, dass die entsprechende Stadt nicht aus reinem Verwaltungsakt her ausbildet, sondern wirklich bei Bedarf, denn die Möglichkeiten in der Kommune sind, aufgrund der Einwohnerzahl, hinsichtlich der Ämter, begrenzt. Ich gehe deshalb davon aus, dass i.d.R. eine Übernahme angestrebt wird. Die Frage ist allerdings, ob diese im Beamtenverhältnis oder Angestelltenverhältnis erfolgen wird? Mir ist klar, dass hierüber nur spekuliert werden kann und es schon von Bundesland zu Bundesland starke Differenzen gibt. Aber über Erfahrungsberichte würde ich mich freuen.
Was ist denn eher die Regel? Eine Übernahme im Angestelltenverhältnis oder als Beamter?
Wie gesagt, mir ist bewusst, dass das von vielen Faktoren abhängt, dennoch würde mich interessieren, welches Bild sich in der Praxis der letzten Jahre eher ausgezeichnet hat.
Und wie seht ihr die Chancen, schnell auf A10 oder A11 aufzusteigen? Trotz vorhandener Stellen und Bewertung eher begrenzt oder doch schon realistisch? 
Es gibt übrigens nicht die Möglichkeit, online einen Stellenplan einzusehen, wodurch ich mir ein exaktes Bild machen könnte.

Danke für eure Antworten!
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#2

Verbeamtung nach dem Studium - oder "nur" Übernahme als Tarifbeschäftigter ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich.
Hier bei uns (Stadt mit ähnlicher Größe) wird nach dem Studium fast immer verbeamtet, allerdings auch nur, wenn eine Planstelle frei ist (es werden nicht extra neue geschaffen). Unser Landkreis dagegen verbeamtet jeden, der das Studium bestanden hat und (übertrieben gesagt) selbstständig atmen kann...

Das Verwaltungsstudium kann jedoch i.d.R. auch im Angestelltenverhältnis erfolgen. Dass die Behörde im Beamtenverhältnis ausbildet deutet somit stark darauf hin, dass im Falle der Übernahme auch verbeamtet werden wird...

Wenn nicht: Es besteht allerdings quasi überall Personalbedarf, dieser wird sich in den nächsten Jahren noch drastisch verstärken!
Dementsprechend kann man (sofern einem die Verbeamtung wichtig ist) nach dem Studium zu einer anderen Behörde gehen, bei der man verbeamtet wird (oft reicht eine solche Absicht auch schon, um eine verbeamtungsunwillige Behörde doch zur Verbeamtung zu bewegen Smile ).

A10 geht eigentlich (bei uns) sehr schnell, da es eigentlich so gut wie keine A9 Stellen, sondern nur A10 aufwärts gibt. "Schnell" ist dabei allerdings relativ, da die beamtenrechtlichen Vorgaben für den Regelfall vorgeben: Keine Beförderung in der Probezeit, also während der ersten 3 Jahre nach dem Studium + 1 Jahr "Beförderungssperre". Nach den 4 Jahren ist A10 dann allerdings sicher. A11 aufwärts kann man schlecht sagen, da es sich dabei meist um Führungsstellen handelt, die naturgemäß zunächst frei sein müssen...
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#3

(10.01.2022, 00:04)Gast schrieb:  Verbeamtung nach dem Studium - oder "nur" Übernahme als Tarifbeschäftigter ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich.
Hier bei uns (Stadt mit ähnlicher Größe) wird nach dem Studium fast immer verbeamtet, allerdings auch nur, wenn eine Planstelle frei ist (es werden nicht extra neue geschaffen). Unser Landkreis dagegen verbeamtet jeden, der das Studium bestanden hat und (übertrieben gesagt) selbstständig atmen kann...

Danke für deine Antwort! Ich gehe stark davon aus, dass die entsprechende Behörde, also die, die ich beabsichtige, nach Bedarf ausbildet und nicht der Routine halber. Dementsprechend sehe ich in der Übernahme nicht die Problematik, zuweilen eben nur die Art des Beschäftigungsverhältnisses.

Das Verwaltungsstudium kann jedoch i.d.R. auch im Angestelltenverhältnis erfolgen. Dass die Behörde im Beamtenverhältnis ausbildet deutet somit stark darauf hin, dass im Falle der Übernahme auch verbeamtet werden wird...

Ja, das ist mir bewusst und so war auch mein Gedankengang. Es würde ja keinen Sinn machen, das Studium im Beamtenverhältnis auszuschreiben, wenn nicht zumindest die Absicht seitens der Behörde besteht, zumindest zu verbeamten.

Wenn nich: Es besteht allerdings quasi überall Personalbedarf, dieser wird sich in den nächsten Jahren noch drastisch verstärken!
Dementsprechend kann man (sofern einem die Verbeamtung wichtig ist) nach dem Studium zu einer anderen Behörde gehen, bei der man verbeamtet wird (oft reicht eine solche Absicht auch schon, um eine verbeamtungsunwillige Behörde doch zur Verbeamtung zu bewegen Smile ).

Super - also zumindest in der Hinsicht, dass es meine Chancen erhöht ;-) 

A10 geht eigentlich (bei uns) sehr schnell, da es eigentlich so gut wie keine A9 Stellen, sondern nur A10 aufwärts gibt. "Schnell" ist dabei allerdings relativ, da die beamtenrechtlichen Vorgaben für den Regelfall vorgeben: Keine Beförderung in der Probezeit, also während der ersten 3 Jahre nach dem Studium + 1 Jahr "Beförderungssperre". Nach den 4 Jahren ist A10 dann allerdings sicher. A11 aufwärts kann man schlecht sagen, da es sich dabei meist um Führungsstellen handelt, die naturgemäß zunächst frei sein müssen...

Ja, das ist mir ebenfalls bewusst. Mit der A10 „direkt“ nach bestehender Möglichkeit bin ich auch zufrieden, A11 möchte ich mindestens erreichen, ebenfalls relativ flott. 
Mein Plan war eigentlich immer, Lehramt zu studieren. Ich habe, vor meinem Abitur, bereits die Fachhochschulreife nahe der 1,0 absolviert und auch das Abitur - sofern mir das letzte Halbjahr und die Prüfungen keinen Strich durch die Rechnung machen - im Bereich um die 1,5. Da ich als Lehrer in den höheren Dienst mit A13 einsteigen würde, ist es natürlich schon einmal ein gewaltiger Rückschritt, was die Besoldung angeht, mit Eingangsamt A9. Ich bin aber auch realistisch. Die, zumindest in meinem BL (und da möchte ich gerne bleiben) Stellenmöglichkeiten als Lehrer sind begrenzt, die Absolventen des Studiengangs massiv höher als die verfügbaren Stellen, insofern muss man schon sehr gut sein. Zwar hätte ich und Mathe und Technik (Lehramt für berufliche Schulen) genommen, und da sind die Aussichten super, da beides Mangelware - soweit ich weiß, aber das gibt mir noch lange keine Garantie. Und auch dann sollte man möglichst gut abschneiden und das halte ich bei Mathe für gewagt, auch wenn ich in Mathe immer eine 1 hatte, auch im Leistungskurs. Aber Uni-mathe ist eben kein Schulmathe. Insofern würde ich bei dem Gedankenwechsel zum Diplom-Verwaltungswirt schon gerne die A12 haben, aber auch A11 auf Dauer ist in Ordnung. Natürlich sollte sich das Ganze in einer passablen Wochenzeit finden, für Beamte hier 41 Stunden/Woche. Will heißen: dauerhafte, massive Überstunden möchte ich nicht ansteuern und ich weiß nicht, ob das bei einer Führungsposition zu vermeiden ist. Hast du da Erfahrungen?

Noch eine andere Frage: generell ist es ja äußerst schwierig, in die GKV zu kommen, wenn man in der PKV war. Weißt du, ob es da Sonderregelungen gibt, wenn man als Beamter a.W. in der PKV war und dann nicht als Beamter auf Probe übernommen wird, ob der Wechsel dann problemlos möglich wäre?
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#4

Überstunden hängen stark vom jeweiligen Arbeitsbereich ab (in manchen brennt´s halt, in anderen wissen die Leute nicht, wie sie den Tag rumkriegen sollen - übertrieben gesagt).

Wenn man nach dem Studium nicht verbeamtet wird, ist der Wechsel in die GKV nicht nur kein Problem, sondern zwingend (jedenfalls, sofern man die Einkommensgrenze für die PKV-Möglichkeit nicht überschreitet).

Aber mal eine ganz andere Sache, angesichts der guten Schulleistungen: Schon mal an ein klassisches Jurastudium gedacht? Wenn man damit nicht Richter/Staatsanwalt werden will kann man als Jurist auch Verwaltungsbeamter werden - dann jedoch gleich im Höheren Dienst, also Einstiegsamt A13! Wäre vielleicht eine Überlegung wert!?
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#5

Danke für deine Antwort. Ein juristisches Vollzeitstudium kommt für mich nicht in Betracht. Einerseits müsste ich während des Studiums umziehen oder ich müsste täglich weit pendeln, sehr weit. Andererseits hat die Geschichte auch den Hintergrund der Verschuldung auf sich. Bei einem Lehramtsstudium gäbe es (für mich ausreichend) Bafög in gewisser Höhe x, sodass ich damit ohne Probleme meine Kosten decken könnte. Die Rückzahlung ist auch akzeptabel. Dennoch fände ich es nicht schlecht, das zu vermeiden. Die Alternative ist ein Nebenjob - da ich jedoch auf meine Noten großen Wert lege, glaube ich, dass das nur schlecht bis gar nicht zu realisieren ist und wenn, auch fragwürdig, das 5 Jahre oder länger durchzuhalten. Zudem gibt es als (Voll)Jurist nicht die Garantie, nachher im ÖD unterzukommen und eine Laufbahn als Richter, Staatsanwalt oder Anwalt kommt für mich interessenbedingt nicht in Frage.
Das duale Studium hingegen ermöglicht mir die Übernahme der Studiengebühren, ein festes Gehalt und in der Regel auch eine sehr gute Aussicht auf Übernahme. Zudem dauert es nur drei Jahre. Sollte ich dann noch Interesse haben, in den h.D. aufzusteigen, könnte ich einen Master anhängen, ggf. in größerem Umfang - je nachdem, was aus dem vorherigen Studium anerkannt wird. Aber ich glaube, dass ich nach drei Jahren Studium bedient bin, ich bin jetzt schon froh, wenn es vorbei ist und ich endlich einmal nach Hause gehen kann und weiß, dass dann wirklich Schluss ist und nicht noch gelernt werden muss. :-)
Sofern ich relativ zeitnah - von mir aus auch erst nach 10 Jahren - auf A11 komme, ist das für mich absolut akzeptabel. Sicherlich ist es einiges weniger als im h.D., aber auch davon kann man gut leben. Auch mit der A10, wenn diese mehrere Jahre vorherrschend ist. :-)
Noch eine kurze Frage: im Internet findet man leider keine Antwort darauf. Mit welchen Beiträgen darf ich denn monatlich für die PKV rechnen, wenn der Dienstherr 50% Beihilfe gewährt? Wie ist die Beitragsentwicklung im Laufe der Jahre? Jeweils bezogen auf die Verbeamtung auf Lebenszeit.
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#6

Alles klar, der gD ist ja auch per se eine gute Sache Smile

PKV kommt natürlich stark auf etwaige Vorerkrankungen und den gewählten Tarif (Umfang/Inhalt) an. Hier lohnt sich auf jeden Fall ein Vergleich!

Pauschal kann man so mit 100€/Monat in der Anwärterzeit und +/- 300€/Monat im späteren Beamtenleben kalkulieren.

Die Beitragsentwicklung kommt natürlich auch stark auf die jeweilige Versicherungsgesellschaft an.

Man muss dabei natürlich auch bedenken, dass man mit PKV + Beihilfe unter´m Strich besser abgesichert ist, als mit der reinen GKV. Dementsprechend kann man sich i.d.R. die privaten Zusatzversicherungen, die viele GKV-Versicherte haben (Zahnerstaz etc.) sparen.
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#7

P.S.: Im Falle von Vorerkrankungen nehmen viele PKV-Anbieter an der sogenannten "Öffnungsaktion" teil, bei der jeder Bewerber versichert wird und ein maximaler Zuschlag von 30% anfällt.
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#8

Super, dass du das gerade ansprichst - danach habe ich nämlich gerade gegoogelt und bin zu keinem Ergebnis gelangt. Es ist so, dass ich seit meiner Kindheit ADHS habe und entsprechend Medikamente notwendig sind. Es ist nicht so, dass ich ohne die Medikamente aufgeschmissen bin, aber ohne diese ist die Komzentration doch schon sehr, sehr stark eingeschränkt. Hyperaktivität o.Ä liegen nicht vor, weder mit, noch ohne Medikation. Angenommen, die PKV lehnt entsprechend dieser Diagnose ab, so habe ich die Möglichkeit, mich an eine PKV zu richten, die die Öffnungsklausel unterstützt.
Jetzt steht allerdings überall, dass man diese bei der ersten Verbeamtung in Anspruch nehmen kann.
Folgende Konstellation:

a) mittels Öffnungsklausel trete ich im Beamtenanwärterverhältnis in die PKV an. Das ist die erste Verbeamtung. Das Anwärterverhältnis wandelt sich nicht in ein Verhältnis auf Probe um, sondern wird ja, bekanntlich, aufgelöst nach Bestehen/Nichtbestehen der Laufbahnprüfung. Kann mich dann, für die Verbeamtung auf Probe, die und/oder andere PKV´s ablehnen und ZUSÄTZLICH auch die Öffnungsklausel ablehnen? Denn ich habe ja bereits eine erste Verbeamtung (Widerruf) dann hinter mir, wo ich diese Klausel in Anspruch genommen habe.

b) Gleiches Spiel, nur dass ich im Widerrufsverhältnis mich freiwillig gesetzlich versichern lasse und dann bei der Probe die Öffnungsklausel in Anspruch nehme. Das ist genau so möglich, wie ich rausgefunden habe. Dennoch ist die Verbeamtung auf Lebenszeit danach ja eine neue Verbeamtung, sodass sich dann für mich die gleiche Problemstellung wie in a) ergeben würde?

Oder darf ich, in beiden Fällen, davon ausgehen, wenn ich einmal angenommen wurde, dann stellt das danach kein Problem dar?

Eine weitere Frage: es steht, dass von der Öffnungsklausel explizit solche Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst ausgenommen sind, dessen Dienstherr „fähig ist, einen Zuschuss zum gesetzlichen Krankenversicherungsbeitrag zu leisten“. D.h.? In meinen Augen ist das jeder Dienstherr, wenn der Arbeitnehmer dort im Angestelltenverhältnis angestellt ist. Oder bezieht sich das auf jene Stellen, die laut Stellenausschreibung als Beamtenverhältnis oder Angestelltenverhältnis ausgeübt werden können?
Oder bezieht sich das Ganze auf die paar Bundesländer, die sich dazu bereit erklärt haben (ich glaube es nennt sich „Hamburger-Modell, so habe ich es zumindest in einem Forum gelesen; man möge mich berichtigen), bei Beamten, die sich gesetzlich versichern lassen, dennoch die Hälfte des Beitrages zu übernehmen?
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#9

Oder ich formuliere es mal so:

Wenn ich mich im Anwärterverhältnis durch die Klausel in die PKV füge, im Nachhinein an das Beamtenanwärterverhältnis nicht auf Probe verbeamtet werde, sondern zuerst angestellt werde, so habe ich die Verwendung der Klausel verspielt. Denn wenn ich angestellt bin, kann ich natürlich nicht in der PKV bleiben, da die Beitragsbemessungsgrenze mit Sicherheit nicht erreicht wird (schön wäre es, hinsichtlich des Verdienstes Big Grin). Das heißt im Klartext, ich wäre auf der sicheren Seite, wenn ich mich im Anwärterverhältnis gesetzlich versichern lasse. Die Öffnungsklausel lässt es zu, die Klausel bei der Verbeamtung in Probe in Anspruch zu nehmen, auch dann, wenn zuvor ein Anwärterverhältnis bestand, wo ich gesetzlich versichert war. Trotz, dass die Probe dann nicht mehr die erste Verbeamtung war.
Demnach macht es ja Sinn, die Klausel erst bei der Probezeit in Anspruch zu nehmen - denn nach erfolgreicher Probezeit wird diese ja, soweit ich informiert bin, nicht aufgelöst, sondern in ein Verhältnis auf Lebenszeit umgewandelt. Demnach entsteht kein Zeitraum, wo in die GKV zu wechseln wäre und ich müsste nicht wieder einen neuen Antrag bei der PKV stellen, weswegen ich auch keine Klausel mehr bräuchte.
Natürlich kann es auch passieren, dass die Probezeit nicht bestanden wird. Auch nicht nach Verlängerung. Aber dann isses sowieso egal, weil dann wird man entweder entlassen oder im Angestelltenverhältnis übernommen - und dann ist die PKV so oder so nicht mehr relevant.

Schlussfolgerung für meine Situation also: Anwärterverhältnis in GKV verbringen, oder in PKV - aber nur dann, wenn wirklich absolut wasserfest die Verbeamtung auf Probe danach bekommt und nicht nur „vielleicht“. Außer eben es besteht die Möglichkeit, dass man, weshalb auch immer, die Klausel 2x in Anspruch nehmen darf. Dann wäre eine Überbrückung in der GKV nach dem Anwärterverhältnis ebenfalls egal. Gehst du da mit mir konform oder habe ich das falsch interpretiert?
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#10

Versicherungen, die an der Aktion teilnehmen, dürfen nicht aufgrund von Erkrankungen ablehnen (egal welche)!

Aber vorsicht: Die Öffnungsaktion gilt nur bei der Versicherung, bei der man die Aufnahme zuerst beantragt. Also erst unverbindliche Angebote einholen und dann erst beim Wunschkandidaten beantragen Smile .

Zu a: Es zählt wohl die erste Verbeamtung, allerdings kann man für die nicht-verbeamtete Zwischenzeit (jedenfalls soweit ich weiß) in eine Art "Ruheverhältnis" treten, dabei zahlt man wohl einen ganz kleinen Beitrag an die PKV, sodass diese nicht ganz erlischt und bei einer erneuten Verbeamtung wieder voll auflebt (damit kenne ich mich aber ehrlich gesagt nicht ganz so gut aus, das müsste man mit dem Versicherungsvertreter klären).

Zu b: Ich meine, dass es bei der jeweils ersten Verbeamtung mit PKV zählt. Ist mal also als Anwärter nicht in der PKV, kann man dann bei der Verbeamtung auf Probe die Öffnungsklausel nutzen

Zu c: Das bezieht sich auf Dienstherren, die anstelle der normalen PKV + Beihilfe eine Art "pauschale Beihilfe" in Form eines Zuschusses zur GKV ermöglicht (vergleichbar mit normalen Arbeitnehmern). Das sind allerdings Sonderformen, die es aktuell wohl nur in Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg und Thüringen gibt (also die Bundesländer, die finanziell nicht ganz so gut aufgestellt sind). Zudem kann der Beamte bei der Verbeamtung freiwillig diese Option nutzen, die Entscheidung ist dann allerdings unwiderruflich! Dementsprechend sollte man das sehr gut abwägen. Wechselt man später zu einem Dienstherren, der diese Option nicht anbietet (anderes Bundesland, Bund), hat man die A.-Karte (dann muss man seinen eigenen & den Arbeitgeberanteil selber zahlen - viel teuerer als die normale PKV)
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#11

Alles klar, aus deiner Antwort schließe ich dann, dass ich sowohl den Weg gehen kann, sie erst als Beamter auf Probe in Anspruch zu nehmen oder aber schon im Anwärterverhältnis, weil der Anspruch eben nicht erlischt. Gibt es hier zeitliche Grenzen? Kann ja auch sein, dass der Dienstherr erst einmal drei Jahre anstellt und dann sagt, er möchte einen verbeamten (ich weiß, dass ein Beamter a.P. nach spätestens fünf Jahren bei erfolgreicher Probezeit als Beamter a. L. ernannt werden muss. Gehe deshalb bei der Frage davon aus, dass die Probezeit erfolgreich durchlaufen wurde, der Dienstherr aber nur anstellen möchte und nach drei Jahren dann doch verbeamten möchte).
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#12

Ergänzung: Ich habe einen Stellenplan gefunden. Aktuell sind rund 20 Personen verbeamtet und rund 160 tariflich angestellt. Also rund 12 Prozent sind lediglich verbeamtet. Die Sachbearbeitetstellen, die man nach dem Studium ausführt, sind dort sowohl von Beamten wie auch Angestellten besetzt. Hinsichtlich des Verteilungsschlüssels nach Stadtgröße und Beamtenoberzahl, steht lediglich, dass es bei dieser Kommune keine Begrenzung für A9 und A10 nach oben gibt. Heißt, wenn die Kommune will, könnte sie auch eine Planstelle schaffen, oder? Aktuell ist lau Plan eine Beamtenanwärterin des g.D. im Beamtenverhältnis. Wie siehst du die Aussichten auf Verbeamtung nach diesen Zahlen nun? Tendierst du immer noch dazu, dass die Verbeamtung wahrscheinlich angestrebt wird, da das Studium im Beamtenanwärterverhältnis ist?
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#13

Da es sich augenscheinlich um eine wirklich kleine Behörde handelt, ist doch sehr davon auszugehen, dass die nach Bedarf ausbilden und dann wohl auch im Beamtenverhältnis übernehmen.

Allerdings ist bei nur 20 Beamtenplanstellen eher keine große Karriere erwartbar (Ausnahmen bestätigen die Regel)... Schlicht, weil es wohl kaum höherwertige Stellen geben wird. Natürlich kann man die schaffen, dafür müssen aber auch die entsprechenden Aufgaben (und natürlich die finanziellen Mittel - und der Wille da sein).

Man muss auch bedenken, dass es rechtlich keinen Anspruch auf Beförderung gibt (sondern nur auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung). Im schlimsten Fall bleibt man dan "ewig" auf A9, weil einfach keine höherwertige Stelle frei ist/wird Sad.

Wenn es z.B. 5 A11-Stellen gibt und die überwiegend mit Mitarbeitern mittleren Alters besetzt sind, kann man sich ja ausrechnen, wann da mal was frei wird...

Bei uns gibt es ca. 150 Beamtenstellen, aufgeteilt in gut 40-50% A10, 10% A9, 10% mD (A6-A8) gut 10x A11 und ein paar wenige A12/A13 Stellen. Dann haben wir noch eine Hand voll A14. Das war´s dann aber auch. Und viele der Beamtenstellen sind technische Beamte (Bauamt), also keine "Verwaltungsleute"...

Bei so kleinen Behörden spielt (leider) auch oft der "Nasenfaktor" eine Rolle.

Man kann da aber selbstverständlich gut die Ausbildung machen, gerade kleinere Behörden sind da oft persönlicher und kümmern sich mehr um die Nachwuchskräfte (man ist nicht bloß eine Nummer). Wenn dann im Anschluss nicht der erwartete Aufstieg kommt kann man ja immer noch problemlos wechseln...
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#14

Moin!
Ich habe mal nachgeschaut: 54% der Stellen befindet sich im g.D. Im g.D. entfallen jeweils 15% auf A9 und A12, jeweils 30 auf A10 und A11 und 10% auf A13. Alle Stellen (Anzahl) befinden sich im niedrigen, einstelligen Bereich.
Ja, wechseln könnte man - ich weiß aber nicht, ob es anderswo hier besser aussieht. Auch die größeren Städte (rund 200.000 Einwohner) haben prozentual gesehen nur rund 15 Prozent aller verbeamtet.
Würdest du trotzdem empfehlen, die Ausbildung bei der kleinen Stadt zu machen oder eventuell, wenn sich die Möglichkeit ergibt, diese bei einer größeren Stadt zu absolvieren?
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#15

Ich sollte noch dazu sagen, dass Behörde hier eher falsch ist. Es handelt sich um einenStadtverwaltung, die mehrere Referate, also Abteilungen und Zweigstellen hat - ich glaube 10 Stück - und die Beamten verteilen sich auf alle Referate, nicht nur, bspw., aufs Rathaus.
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