09.01.2022, 17:56
Hallo, liebe Forengemeinde!
Zur Zeit überlege ich, ein duales Studium zum Diplom-Verwaltungswirt - gehobener nichttechnischer Verwaltungsdienst - anzugehen. Das Studium wird als Beamtenanwärter, also als Beamter auf Widerruf, durchlaufen und würde bei einer 20.000-Einwohner Stadt absolviert werden.
In der Stellenausschreibung steht, wie bei vielen anderen auch, dass es keinen Rechtsanspruch auf die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe gibt.
Insofern alles klar. Ich gehe ferner davon aus, dass die entsprechende Stadt nicht aus reinem Verwaltungsakt her ausbildet, sondern wirklich bei Bedarf, denn die Möglichkeiten in der Kommune sind, aufgrund der Einwohnerzahl, hinsichtlich der Ämter, begrenzt. Ich gehe deshalb davon aus, dass i.d.R. eine Übernahme angestrebt wird. Die Frage ist allerdings, ob diese im Beamtenverhältnis oder Angestelltenverhältnis erfolgen wird? Mir ist klar, dass hierüber nur spekuliert werden kann und es schon von Bundesland zu Bundesland starke Differenzen gibt. Aber über Erfahrungsberichte würde ich mich freuen.
Was ist denn eher die Regel? Eine Übernahme im Angestelltenverhältnis oder als Beamter?
Wie gesagt, mir ist bewusst, dass das von vielen Faktoren abhängt, dennoch würde mich interessieren, welches Bild sich in der Praxis der letzten Jahre eher ausgezeichnet hat.
Und wie seht ihr die Chancen, schnell auf A10 oder A11 aufzusteigen? Trotz vorhandener Stellen und Bewertung eher begrenzt oder doch schon realistisch?
Es gibt übrigens nicht die Möglichkeit, online einen Stellenplan einzusehen, wodurch ich mir ein exaktes Bild machen könnte.
Danke für eure Antworten!
Zur Zeit überlege ich, ein duales Studium zum Diplom-Verwaltungswirt - gehobener nichttechnischer Verwaltungsdienst - anzugehen. Das Studium wird als Beamtenanwärter, also als Beamter auf Widerruf, durchlaufen und würde bei einer 20.000-Einwohner Stadt absolviert werden.
In der Stellenausschreibung steht, wie bei vielen anderen auch, dass es keinen Rechtsanspruch auf die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe gibt.
Insofern alles klar. Ich gehe ferner davon aus, dass die entsprechende Stadt nicht aus reinem Verwaltungsakt her ausbildet, sondern wirklich bei Bedarf, denn die Möglichkeiten in der Kommune sind, aufgrund der Einwohnerzahl, hinsichtlich der Ämter, begrenzt. Ich gehe deshalb davon aus, dass i.d.R. eine Übernahme angestrebt wird. Die Frage ist allerdings, ob diese im Beamtenverhältnis oder Angestelltenverhältnis erfolgen wird? Mir ist klar, dass hierüber nur spekuliert werden kann und es schon von Bundesland zu Bundesland starke Differenzen gibt. Aber über Erfahrungsberichte würde ich mich freuen.
Was ist denn eher die Regel? Eine Übernahme im Angestelltenverhältnis oder als Beamter?
Wie gesagt, mir ist bewusst, dass das von vielen Faktoren abhängt, dennoch würde mich interessieren, welches Bild sich in der Praxis der letzten Jahre eher ausgezeichnet hat.
Und wie seht ihr die Chancen, schnell auf A10 oder A11 aufzusteigen? Trotz vorhandener Stellen und Bewertung eher begrenzt oder doch schon realistisch?
Es gibt übrigens nicht die Möglichkeit, online einen Stellenplan einzusehen, wodurch ich mir ein exaktes Bild machen könnte.
Danke für eure Antworten!
).
). Das heißt im Klartext, ich wäre auf der sicheren Seite, wenn ich mich im Anwärterverhältnis gesetzlich versichern lasse. Die Öffnungsklausel lässt es zu, die Klausel bei der Verbeamtung in Probe in Anspruch zu nehmen, auch dann, wenn zuvor ein Anwärterverhältnis bestand, wo ich gesetzlich versichert war. Trotz, dass die Probe dann nicht mehr die erste Verbeamtung war.
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