Aufwandsentschädigungen Freiwillige Feuerwehr
#1

Hallo,

in unserer Gemeinde zahlen wir an die Feuerwehrleute für ihre Einsätze Verdienstausfall (Selbstständige) bzw. wir erstatten Arbeitgebern das Gehalt (Arbeitnehmer). Führungskräfte erhalten ferner Aufwandspauschalen bis 300 € im Monat. Nun ist die Feuerwehr mit der Forderung an uns herangetreten, für jede geleistete Einsatzstunde eine pauschale Einsatzentschädigung zu zahlen. Man denkt an 10 € / Stunde.

Wie wird das in anderen Kommunen gehandhabt ? Wir befürchten, dass dann der Status des Ehrenamts verloren geht und wir für alle Feuerwehrleute Steuern und Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssten.

Viele Grüße

Andre
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#2

Hallo!

Die Frage beantwortet Dir zum einen das Feuerwehrgesetz deines Bundeslandes. Also als erstes daher die Frage nach Deiner Herkunft.

Nur darin ist normiert, wer tatsächlich Aufwandsersatz erhält - entweder, wie der Kommandant verpflichtend oder z.B. Gerätewarte nach pflichtgemäßen Ermessen der Gemeinde.

Kostenersatz erhalten private Arbeitgeber ebenfalls gem. der gesetzlichen Regelung.

mfg
BerndW
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