Aufstieg in den höheren Dienst mit Master
#1

Hallo zusammen,

ich bin Beamter im gehobenen Dienst in Bayern und nebenberuflich gerade dabei, einen Masterabschluß zu machen. Ich werde voraussichtlich im Januar den Master in der Tasche haben.
Wäre es nun denkbar, nach neuem Dienstrecht (Einheitslaufbahn) bei entsprechend freiwerdenden Stellen in die ehemalige Hödi-Kaste aufzusteigen, oder ist mir der Zugang in den höheren Dienst durch meine gD-Laufbahnprüfung verwehrt?

Grüße Gast
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#2

Hallo,

ich mache gerade auch den Master in BW und ich habe es so verstanden, dass der Aufstieg in den HD zwar grundsätzlich möglich ist, es aber in der Entscheidungsmacht des Dienstherren liegt, ob Beamte des GD mit dieser Zusatzausbildung entsprechende Stellen bekleiden können.

Also am Besten mit dem Arbeitgeber klären und den Personalrat dazu nehmen.

Viel Erfolg!
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#3

Hallo,
ich war auch Beamter im gehobenen Dienst (A10) und habe nebenberuflich an der Universität Kassel meinen Masterabschluss gemacht. Ich hatte ihn mit 32 Jahren nach drei Jahren erreicht. Bereits kurz vor Ende meines Masters konnte ich erfolgreich in die Kommunalverwaltung wechseln und habe nun eine leitende Position. Der Master kann und wird mittlerweile bei vielen Gemeinden und Städten anerkannt. Rein rechtlich ist der Master eindeutig die Zulassung für den höheren Dienst. In der Praxis ist dies auch bereits schon öfters vollzogen worden.
Viele Grüße und weiterhin viel Erfolg!

"Wer nicht mit der Zeit geht, muss mit der Zeit gehen."
"Wer will, der kann und wer kann, der muss."
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#4

Hallo,

ich bin mal gespannt, ich bin auch in BY und bin grade beim Abschluß meines Masters, den ich dann im März abschließen werde.

Mir hat man schon gesagt, dass mir das ja niemand aufgetragen hat und ich da nix erwarten brauche!

Bin schon gespannt, wie es weitergeht.
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#5

Natürlich nicht. Eine Weiterbildung ergibt keinen Anspruch auf eine höherwertige Stelle. Das wird bei Beamten nicht anders sein als bei Angestellten.
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#6

Moin,

ich weiß nicht wie es in anderen Bundesländern geregelt ist, aber in Niedersachsen ist neben dem Master eine berufliche Tätigkeit nachzuweisen, die nach ihrer Art und Bedeutung der Tätigkeit im jeweiligen Einstiegsamt der Laufbahn entsprechen. In zweiten Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 sind dies drei Jahre. An diese Tätigkeiten muss man dann erst einmal rankommen. Wie das in anderen Bundesländern geregelt ist, ist mir nicht bekannt.

Grüße
1887
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#7

kann man sich mit dem Master auch weiterhin auf Stellen geh. Dienst bewerben, oder gilt man da als überqualifiziert?

ich hab VFA Ausbildung, einen fachfremden Bachelor nachher und überleg einen solchen Master.
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#8

Ich habe da auch sehr interessante Erfahrungen mit Personalreferenten. Als Beamtin gD A10 bin ich seit 4 Jahren von der Kommune zum Land abgeordnet, sitze auf einer A14 Stelle und übe Referententätigkeiten aus. Zwischenzeitlich habe ich einen Masterabschluss gemacht. Da man mich auf die Stelle versetzen wollte, liegt die Annahme nahe, dass man mich direkt in den hD nehmen könnte über eine sogenannte 'Raubernennung' (Man ist nämlich außerordentlich zufrieden mit mir Wink.
Aber nein...man hat mir eine Versetzung in A10 angeboten, mit Aufstiegsaussichten gD (mit Geduld wird das schon). Nach Aussage des Personalreferates ist nicht einmal eine Versetzung nach A11 möglich, obwohl ich mich bereits seit 4 Jahren in einem höherwertigen Amt bewährt habe. Ich bin ständige Vertretung meines Vorgesetzten (A16) und verdiene sozusagen eine Gehaltsstufe über der Bürosachbearbeiterin.

Während meines Erststudiums lernte ud lachte ich über "Die Jacke des öffentlichen Dienstes ist warm aber eng"...Ich finde sie eigentlich nur noch eng, insbesondere, wenn man mit 30 Jahren noch nicht bzgl. eigener Zukunftsperspektiven und Ansprüchen an Selbstwirksamkeit aufgegeben hat. Ich freue mich für jeden, der in seinem ÖD Dasein auf Personaler mit gesundem Menschenverstand, positiver Grundeinstellung und Gesetzeskenntnis trifft.
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#9

so weiter unten man ist, desto enger ist die Zwangsjacke. Qualifizierende Lehrgänge und Weiterbildungsoption, die am Arbeitsmarkt auch anschlussfähig ist im Sinne besserer Abschlussverwertbarkeit auf besser bezahlte Stellen, gibt es in manchen Behörden gar nicht, oder nur wenn man jemand in den Allerwertesten kriecht. Ich rate deshalb schon vielen leuten davon ab, da eine Ausbildung in Erwägung zu ziehen. Man wird bei denen ja in den Besoldungs/Vergütungsgruppen lebenslang festzementiert -- Karriere? Bestimmt nicht in vielen Behörden.
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