Aufstieg als Angestellte in gehobenen Dienst möglich?
#1

Hallo zusammen!

Ich würde gern in den gehobenen Dienst aufsteigen. Als ausgebildete Verwaltungsfachangestellte arbeite ich in einer bayerischen Gemeinde. Die Weiterqualifizierung zum Verwaltungsbetriebswirt habe ich jetzt an der BVS abgeschlossen. Die einfachste Möglichkeit wäre den AL II zu absolvieren um eine mit dem gehobenen Dienst vergleichbare Tätigkeit auszuführen. Mein Arbeitgeber genehmigt mir den AL II nicht. Welcher Weg wäre in meiner Situation üblich bzw. am einfachsten um in den gehobenen Dienst aufzusteigen? Studium ist klar aber muss ich die (Fach)Hochschulreife, das Abitur etc. nachholen oder würde eine "Eignungsprüfung", dementsprechende Berufserfahrung, Ausbildungsstand ausreichen?
Würde mich über Antworten freuen!
Danke!

Schöne Grüße
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#2

Das ist nur möglich, wenn Dein Arbeitgeber mitspielt. Selbst wenn Du studierst oder den A II machst, hast du keinen Anspruch auf den gehobenen Dienst. Es kann durchaus sein, daß Du alles umsonst machst, weil der AG Dich nicht auf eine geh.Dienst-Stelle setzen will oder kann.
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#3

Ich würde ja nicht bei meinem momentanen Arbeitgeber bleiben. Mir geht es darum, ob ich die Fachhochschulreife nachholen muss oder ob meine Berufserfahrung und mein Ausbildungsstand ausreichen würden, damit ich am Auswahlverfahren für den gehobenen Dienst teilnehmen darf bzw. ob es irgendwelche Ausnahmen gibt. Vorausgesetzt man besteht die Prüfung erfolgreich, wird man einem Dienstherrn zugewiesen und leistet dort die Ausbildung und das Studium an der FH ab.
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#4

Lieber Gast,

laut den letzten Ausführungen der Länderkulturkonferenz ist der A II dem Bachelor ohne wissenschaftlicher Auslegung gleich gestellt. Außerdem hast Du mit der bestandenen Prüfung den Fachhochschulabschluß erworben. (Kann man über die prüfende Stelle anerkennen lassen).
Dennoch hast Du kein Anrecht auf eine bessere Position. Dir bleibt also nur: auf eine entsprechende Stelle bewerben.

Gruß
Mumie
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#5

Liebe Mumie, seit wann ist das mit AL II so ? Für welche Bundesländer gilt das?
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#6

Moin,

das würde mich jetzt auch interessieren. Auf den Seiten des http://www.akkreditierungsrat.de finden sich weder in der Datenbank, noch in den dort abgelegten Dokumenten Hinweise darauf. Ich war letzte Woche in einer Fortbildung mit einem Referenten aus der entsprechenden Projektgruppe. Danach drehen sich die Diskussionen im Kreis ohne Schritte nach vorne zu machen.

Grüße
1887
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#7

Hallo,
nach meinen Informationen wurde dies etwa um das Jahr 1985 geändert.
Davor hatte man einen Rechtsanspruch nach bestandener Verwaltungsprüfung II in das Beamtenverhältnis (gehobener Dienst) übernommen zu werden.
Danach war es abhängig davon, ob der Dienstherr zustimmt.

Gruß Merger
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