Arge will Umzug nicht bezahlen trotz Schimmel
#1

Guten Morgen !
Ich habe eine Frage für eine Freundin. Und zwar ist diese Freundin 21 und wird dieses Jahr noch 22. Sie hat eine 2 Jahre alte Tochter und bekommt Unterstützung von der Arge. Durch viele Probleme ist sie damals in eine andere Stadt gezogen zu ihrem jetzt Ex-Freund direkt um die Ecke.
Jetzt lebt sie schon länger da und die Bude ist das letzte Loch. Ein Problemteil der Stadt. Es gibt mit der Wohnung viele Probleme - mal hat sie kein Heißwasser, dann ein Rohrbruch am Spühlbecken was dann ziemlich übel gerochen hat. Aber das Hauptproblem ist der Schimmel in der Wohnung.
Da jetzt vieles sich geändert hat, würde sie halt gerne wieder in ihre alte Stadt ziehen, da auch hier ihre Freunde sind. Das alles eben auch wegen dieser Wohnung. Es waren schon mehrere Leute da wegen des Schimmels und immer sagte man, ja das geht so nicht. Leider sieht die Arge das wohl anders und will ihr den Umzug nicht bezahlen. Obwohl schon Leute vor Ort waren um zu messen wie stark das ist und alles auch positiv ist.
Fakt ist mit einem kleinen Kind in so einer Bude hocken geht nicht.

Frage: Was kann sie tun um aus dieser Bude rauszukommen? Dass es endlich mal ein Ende hat? Und könnte sie einfach in ihre alte Stadt ziehen?

Wäre das Jugendamt als Unterstützung hilfreich?

mfg Thomas
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#2

Hallo Thomas,

in deinem Text entdecke ich viele Ungereimtheiten:

1. die ARGE gibt es nicht mehr - ich vermute dass, Du das Jobcenter meinst.

2. welche Einkünfte hat denn deine Freundin ?

3. wer ist denn der Kindesvater ? handelt es sich hier um den EX-Freund zu dem sie gezogen ist ?

4. Wenn ich es richtig lese, ist deine Freundin doch auf eigenen Wunsch in die verschimmelte Bude gezogen.

5. wer hindert denn deine Freundin auf eigene Faust den Umzug mit Freunden zu organisieren ?
Du nennst dich doch selbst Freund - dann tue doch etwas.

6. Was soll denn das Jugendamt mit den Kosten eines Umzugs zu tun haben.

Gruß

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#3

Für Mängel in der Wohnung ist nicht das Jobcenter zuständig sondern der Vermieter.
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